Crowdinvesting - Gesetzgeber lockert Prospektpflicht

Obwohl Anleger mit ihren Crowdfunding-Projekten das Risiko kaum abschätzen können, lockert der Gesetzgeber die Crowdfunding-Regeln, schreibt die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei Resch Rechtsanwälte. So dürfen private Anleger demnächst bis zu 25.000 Euro in ein Projekt investieren – bislang liegt der Höchstbetrag bei 10.000 Euro. Damit einher gehe eine große Erleichterung für die Crowdfunding-Anbieter. Diese müssen künftig erst ab sechs Millionen Euro Crowdkapital einen Prospekt erstellen. Die Grenze lag bisher bei 2,5 Millionen Euro.

Aus Sicht von Resch Rechtsanwälte sei Crowdfunding „für Anleger in höchstem Maße risikobehaftet“. Die Anleger gewähren meist sogenannte Nachrangdarlehen. Das bedeutet, dass sie von ihrem Fonds im Falle der Insolvenz erst dann bedient werden, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt sind und im Zweifel leer ausgehen. Daran ändere auch eine Grundbuchbesicherung nichts, da die Grundbucheintragung bestenfalls zweitrangig, nach der finanzierenden Bank, eingetragen sein werde.

Dass hier nicht ein Blick in die Zukunft gemacht wird, sondern dass derartige Probleme schon aufgetreten sind, zeigen die Insolvenzen von Crowdfunding-Entwicklern, wie der AZP Projekt Steinbach GmbH aus Frankfurt oder der GPV Property Development Ltd. in ihrer deutschen Niederlassung in Benediktbeuern. Anbieter, die ihr Geld über die Crowdfunding-Plattform Zinsland.de beziehungseweise über die Crowdfunding-Plattform bergfürst.de gesammelt haben, sind zwischenzeitlich in der Insolvenz. Für die Anleger wird es schwer, hier ihr Geld wiederzuholen.

Eine große Gefahr sieht Resch Rechtsanwälte auch darin, dass der Crowdinvesting-Bereich durch die gelockerte Prospektpflicht für viele Anbieterplattformen und Emittenten noch lukrativer werde. Damit würden sich auch immer mehr unseriöse Anbieter einbringen. Es bleibe abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung zur Haftung der Crowdfunding-Plattformen entwickelt. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Resch Rechtsanwälte

Resch Rechtsanwälte ist eine auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei mit Büros in Berlin, München und Wien.

www.resch-rechtsanwälte

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