Lloyd Fonds beschließt Konditionen der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen

Vorstand und Aufsichtsrat des Vermögensverwalters Lloyd Fonds haben die Konditionen der Wandelschuldverschreibungen festgelegt, deren Ausgabe am 25. April 2019 dem Grunde nach beschlossen worden war.

Die Gesellschaft beabsichtigt die Begebung von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 6,1 Millionen Euro mit einer Laufzeit von drei Jahren gegen Barzahlung und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an bestimmte ausgewählte Investoren. Die Wandelschuldverschreibungen werden mit einem auf halbjährlicher Basis zahlbaren Zinssatz in Höhe von 3,75 Prozent per annum verzinst.

Die Wandelschuldverschreibungen können nach Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der Lloyd Fonds gewandelt werden. Der anfängliche Wandlungspreis wurde auf 6,10 Euro festgelegt, wobei dieser Betrag nach Maßgabe der Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen von Zeit zu Zeit angepasst werden kann.

Quelle: Ad hoc-Meldung Lloyd Fonds

Die Lloyd Fonds AG mit Sitz in Hamburg ist seit dem Jahr 2005 an der Börse notiert und ist seit März 2017 im Segment Scale der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet. Die Gesellschaft hat die Neuausrichtung vom Anbieter Geschlossener Fonds zum aktiven Vermögensverwalter beschlossen. (TH1)

www.lloydfonds.de

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