Betriebliche Altersvorsorge mit Zuschuss vom Chef

Über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) können Arbeitnehmer ihren Bruttoarbeitslohn in Alterseinkommen umwandeln. Bis zu einer jährlichen Sparleistung von 3.216 Euro (268 Euro/Monat) kann dies im Jahr 2019 sozialabgabenfrei und bis zu 6.432 Euro (536 Euro/Monat) steuerfrei erfolgen. Darauf verweist der Versicherungskonzern Universa.

Zudem müsse der Arbeitgeber seit Jahresbeginn einen verpflichteten Zuschuss in Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge gewähren. Dieser sei allerdings auf 15 Prozent des umgewandelten Entgelts begrenzt, erklären die Experten der Universa und geben ein Beispiel: Ein 25-jähriger, lediger Arbeitnehmer ohne Kinder mit einem Monatseinkommen von 2.500 Euro brutto spart bei einer monatlichen Bruttoentgeltumwandlung von 100 Euro rund 25 Euro Steuern und durchschnittlich 20 Euro Sozialabgaben. Sein effektiver monatlicher Nettoaufwand beträgt damit nur 55 Euro. Von seinem Arbeitgeber erhält er noch einen Zuschuss von 15 Euro pro Monat, der zusätzlich fürs Alter angespart wird. Später könne er entweder eine lebenslange Rentenzahlung oder einmalige Kapitalabfindung wählen. Alternativ sei auch eine Teilkapitalauszahlung von 30 Prozent bei Wahl der monatlichen Rente möglich. Beim Abschluss sollte darauf geachtet werden, dass der Rentenbeginn möglichst flexibel gewählt werden kann, empfiehlt die Universa. Frühestens ab dem 62. Lebensjahr ist dies gesetzlich möglich.

Quelle: Pressemitteilung Universa

Die Universa Versicherungen bestehen aus der Universa Lebensversicherung a.G., Universa Krankenversicherung a.G. und der Universa Allgemeine Versicherung AG. Der Sitz befindet sich in Nürnberg. (mb1)

www.universa.de

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