Betriebsrente: Mit "Smartpension" geht das erste Zwillingsmodell an den Start
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz schafft 2018 neue Voraussetzungen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV): Garantien oder Mindestleistungen sind nicht mehr das oberste Gebot – unkomplizierte und flexible Vorsorge soll sich durchsetzen. Unter anderem davon motiviert geht das Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft mit dem neuen Modell „Smartpension” an den Start. Entwickelt wurde das Modell, eine Art Unterstützungskasse, vom bAV-Experten Alexander Siegmund und dem Aktuar Stefan Kuhnert.
Bei der Unterstützungskasse handelt es sich um den ältesten Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Es gibt zwei unterschiedliche Finanzierungstypen: Die rückgedeckte Unterstützungskasse basiert auf den Kalkulationen eines Versicherers, da sie in Lebensversicherungen investiert. Aufgrund der strengen Anlagevorschriften für Lebensversicherungen erfolgt die Geldanlage somit überwiegend in Zinspapieren, die spätere Rente basiert auf der Annahme einer sehr langen Lebenserwartung. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse hingegen ist frei in der Kapitalanlage. Dadurch könne sie flexibel agieren, um etwa mit den Herausforderungen der historisch niedrigen Zinsen zurechtzukommen. Für die Verrentung kann die voraussichtliche Lebenserwartung geringer angesetzt werden als bei einer Lebensversicherung.
Bislang gab es nur ein „Entweder-Oder“, teilweise standen sich die Zwillinge sogar feindlich gegenüber. Das Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft kombiniere die jeweiligen Vorteile der unterschiedlichen Finanzierungstypen der Unterstützungskasse und schafft mit „Smartpension” ein neues Betriebsrenten-Modell, bei dem der Aufwand für eine spätere Rente deutlich reduziert werden kann.
„Smartpension‘ eigne sich hervorragend für den transparenten Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung der Mitarbeiter auf betrieblicher Ebene. Insbesondere ist das Konzept ein sehr gutes Argument, um Fach- und Führungskräfte an das Unternehmen zu binden”, sagt Siegmund.
Das Prinzip: Die Ansparphase erfolge rückgedeckt bei der HDI Lebensversicherung. Die Auszahlungsphase, also die Verrentung, werde aber nach den Prinzipien der pauschaldotierten Unterstützungskasse durchgeführt. Im Zwillings-Modell wird nur das Ansparen rückgedeckt, die Verrentung und die Kapitalanlage des angesparten Vermögens hingegen erfolgt „frei“. Das habe den Vorteil, dass für die Betriebsrente jeweils realistische Kalkulationen der Lebenserwartung etwa für bestimmte Wirtschaftsbranchen zu Grunde gelegt werden können.
„Smartpension ermöglicht die Finanzierung der Versorgung auf einem Niveau in Höhe des handelsrechtlichen Erfüllungsbetrages. Gegenüber den konservativen Sterbetafeln und geringen Garantiezinsen der Lebensversicherer werden somit deutliche Kostenvorteile erzielt”, so Kuhnert.
„Der Finanzierungsvorteil von Smartpension liegt im Bereich von 20 bis 35 Prozent und ist somit ein attraktives Finanzierungsmodell für Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiter aufzubauen”, erklärt Siegmund.
Quelle: Pressemitteilung Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft
Das Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft unterstützt Arbeitgeber bei der Gestaltung von versicherungsrückgedeckten oder reservepolsterfinanzierten Versorgungen. Gegründet wurde das Versorgungswerk mit Sitz in Köln im Jahr 2016. (mb1)