GDV: Drei Vorschläge zur Vereinfachung der Riester-Rente

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Zahlen der Versicherungswirtschaft für 2018 vorgelegt. Die Beitragseinnahmen überschritten erstmals die Marke von 200 Milliarden Euro, für 2019 erwartet die Branche ein Beitragswachstum von etwa zwei Prozent. Das Vertrauen in die Lebensversicherung bleibe ungebrochen. Damit das in Zukunft auch so bleibt, sei ein zentrales Thema die Reform der Riester-Rente.

Dr. Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth, Vorsitzender der Geschäftsführung des GDV, sieht Bedarf für Nachbesserungen im System – allerdings keinen Bedarf für einen riskanten Systemwechsel. Er unterbreitet drei Vorschläge, der erste sieht eine Verschlankung der Förderung vor. Alleine im Jahr 2016 gab es 900.000 Rückforderungen für Zulagen, weil die Förderfähigkeit nicht (mehr) gegeben war oder wegen gestiegener Einkommen der Eigenbeitrag nicht ausreichte. In die Förderung sollten alle Steuerpflichtigen einbezogen werden. Außerdem sollte die Zulagenstelle wie das Finanzamt auch erst prüfen und dann auszahlen, nicht umgekehrt wie heute noch. So ließen sich die Rückforderungen ganz vermeiden. Denkbar sei auch, ein deutlich einfacheres, neues Zulagensystem einzuführen, zum Beispiel mit einer Zulage in Höhe von x-Prozent des Eigenbeitrags. Diese wäre für jedermann leicht zu berechnen und würde einen Anreiz bieten, mehr zu sparen.

Der zweite Vorschlag sieht eine Anpassung der Förderung an die Einkommensentwicklung vor. Denn im bestehenden Fördersystem passe die Höhe schon lange nicht mehr zu den heutigen Einkommensverhältnissen: Während die Beitragsbemessungsgrenze seit 2001 um 50 Prozent gestiegen ist, blieb der Höchstbeitrag unverändert bei 2.100 Euro. Die Grundzulage wurde erst vor rund einem Jahr um 15 Prozent erhöht. Vorschlag: Die Grundzulage sollte auf 200 Euro und die Förderhöchstgrenze auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Damit wäre die Förderintensität von 2001 wieder hergestellt.

Zudem sollte – so der dritte Vorschlag – die bestehende Vorsorgelandschaft um einfache Standardprodute ergänzt werden. Auf die wichtigsten Produkteigenschaften reduzierte und optimierte Riester-Produkte könnten zu geringeren Kosten angeboten werden. Ein Weniger an Wahlentscheidungen vereinfache auch die Beratung. Weiterer Hebel für sinkende Kosten sei die Vereinfachung der Zertifizierung und Klassifizierung der Produkte. Außerdem dürfte der „Wohn-Riester“ wegen des hohen Aufwands für die Anbieter für eine sehr überschaubare Interessentenzahl nicht mehr verpflichtend sein. Standardprodukte sollte sich auf ihre Kernaufgabe – die lebenslange finanzielle Versorgung im Alter – konzentrieren.

Quelle: Pressemitteilung GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 513.000 Mitarbeitern, 435 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,6 Billionen Euro zusammengeschlossen. (mb1)

www.gdv.de

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