LBS West fordert Reform des bewährten Wohn-Riesters

Die Mietpreise machen Wohnen zunehmend zur Armutsfalle: Für ihr Zuhause geben die Deutschen rund jeden dritten Euro ihres verfügbaren Einkommens aus, berichtet das Statistische Bundesamt. Gerade für Rentner kann diese Ausgabe zur Belastung werden. „Wohneigentum schützt vor Mietwucher“, sagt Jörg Münning, Vorstandsvorsitzender der LBS West. „Wer im Alter keine Miete zahlen muss, verringert die Gefahr von Altersarmut“. Die staatliche Wohn-Riester-Förderung habe das Potenzial, vielen Menschen den Weg zu einer besseren Zukunftsvorsorge zu ebnen. Dazu bedürfe es aber einer Reform des komplizierten Systems, fordert die LBS West und stellt sechs Ideen zur Verbesserung vor.

„Dem Wohn-Riester kommt in der gesellschaftlich existenziellen Frage, wie wir zukünftig wohnen wollen, eine Schlüsselposition zu. Er ist richtig und wichtig, aber für die meisten Menschen leider viel zu undurchsichtig“, so Münning. Auch die Stiftung Warentest bestätige: „Wohn-Riester ist umständlich, aber lohnend.“ Tatsächlich nutzten viel zu wenige Familien den bis zu 50.000 Euro Finanzierungsvorteil dieser Eigenheim-Rente. Gründe hierfür sieht die LBS im negativen Image anderer Riester-Produkte und in der komplexen Bürokratie der Riester-Förderung – mit allen negativen Folgen für den Wohnungsmarkt. Die LBS West konzentriert ihre Reformvorschläge auf folgende sechs Kernziele: Die Wohn-Riester-Förderung muss – analog zu klassischen Geld-Riester-Produkten – grundsätzlich erst bei Rentenbeginn versteuert werden. Die Steuerhöhe wird mithilfe eines Wohnförderkontos berechnet, auf dem alle geförderten Beträge grundsätzlich bis zur Rente gesammelt und verzinst werden. Und nicht zuletzt, um die in der Politik festgelegten Klimaziele zu erreichen, ist die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern: Denn auf sie entfallen rund 40 Prozent des deutschen Energieverbrauchs und 30 Prozent der Treibhausgase. Vorschlag drei sieht vor, Beantragung und Zulagenverfahren drastisch vereinfachen, der vierte Vorschlag besagt, dass die Riester-Förderung für alle geöffnet werden sollte – insbesondere für Selbstständige.

Der förderfähige Höchstbetrag liegt seit 2008 unverändert bei 2.100 Euro. Der Förderhöchstbetrag sollte – unter Berücksichtigung der Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze – auf 3.200 Euro erhöht werden, so lautet der fünfte Vorschlag. Und als letzten und sechsten Punkt schlägt die LBS vor, die Kinderzulage auf 300 Euro zu vereinheitlichen. Denn die unterschiedliche Förderung von Kindern in Abhängigkeit vom Geburtsjahr sei überholt. Kinder, die seit dem 1. Januar 2008 geboren wurden, erhalten 300 Euro. Früher geborene Kinder erhalten bislang nur 185 Euro.

Quelle: Pressemitteilung LBS West

Die Landesbausparkasse (LBS) gehört zur Sparkassen-Finanzgruppe und besteht aus acht Landesbausparkassen. Aktuell bestehen 9,96 Millionen Bausparverträge mit einem Volumen von 295,3 Milliarden Euro. (mb1)

www.lbs.de

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