Lebensversicherer: Gesetzesvorgaben schlagen sich in Wertmitteilungen nieder

Das Analysehaus für bestehende Lebensversicherungspolicen Partner in Life (PiL) hat ein Update seiner Transparenzanalyse aus dem vergangenen Herbst erstellt. Wie das Unternehmen mitteilte, haben sich Lebensversicherungsgesellschaften wie die Neue Leben (plus 21,5 Prozent), Targo (plus 18,5 Prozent), Ergo/Viktoria (plus 17,8 Prozent), Alte Leipziger (plus 14,5 Prozent) und LVM (plus 9,9 Prozent) stark verbessert und liegen mit ihren Transparenzscores jetzt im Mittelfeld. Darauf verweist der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL).

„Wir sehen, dass mit Inkrafttreten des neuen § 155 VVG ab Juli 2018 neue Kennzahlen in die Wertmitteilungen Eingang gefunden habe, die es den Versicherten erlauben, die Wertentwicklung ihrer Policen besser einschätzen zu können“, sagt Dean Goff, Vorstand der PiL. „Einige Versicherer hatten signalisiert, dass die Umstellung der Wertmitteilungen bis Herbst noch nicht abgeschlossen gewesen war. Die Verbesserungen sehen wir jetzt im Update.“

Die Neue Leben hat dabei mit fast 22 Prozent den größten Sprung nach vorne gemacht. Das liege daran, dass beispielsweise das erreichte Überschussguthaben nun auch klar als „garantiert“ gekennzeichnet wird. Die neuen Standmitteilungen erhalten auch deutlich differenziertere Angaben zur Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven, so die Autoren der Studie. Auch die Wertmitteilungen der anderen fünf Gesellschaften enthalten jetzt weitere Details zu Ablaufleistung und/oder Rückkaufswert, wie Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven oder Schlussüberschussanteile. Die Überprüfung der HUK Coburg und der Allianz bestätigen hingegen die Ergebnisse aus dem Herbst 2018, dort bleibe noch Potenzial für mehr Transparenz. Nach wie vor Spitzenreiter mit einem Transparenzscore von fast 80 Prozent sind die SV Sparkassen-Versicherung und die Provinzial NordWest. Insgesamt hat inzwischen die Hälfte der untersuchten Gesellschaften einen Transparenzscore oberhalb der 50 Prozent. Es bleibe aber bei allen Versicherern noch Potenzial nach oben.

Die Pflicht zur jährlichen Unterrichtung des Versicherungsnehmers diene dem Zweck, diesem während der sehr langen Laufzeit des Versicherungsvertrages Klarheit über die Entwicklung seiner Ansprüche zu verschaffen. Als Ansprüche kommen insoweit aber neben der Erlebens- beziehungsweise Todesfallleistung auch der Anspruch auf einen Rückkaufswert oder der Anspruch auf eine beitragsfreie Versicherung in Betracht. Durch die Ausweisung nur eines kleinen Teils der variablen Anteile, etwa der Sockel- oder Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven (BWR), wird es dem Versicherungsnehmer aber unmöglich gemacht, sich insbesondere im Hinblick auf einen möglichen Rückkauf des Vertrages über den voraussichtlichen Stand seines Anspruchs ausreichend Klarheit zu verschaffen. PiL identifiziert bei der Policenanalyse variable (reduzierbare) Anteile am Rückkaufswert in Höhe von bis zu elf Prozent (zur Ablaufleistung über 15 Prozent). Das mache deutlich, wie wichtig für den Verbraucher die Information sei, dass solch hohe Anteile am Guthaben wegfallen können. Dies entspricht dem Verlust der Wertentwicklung aus den Garantiezinsen von drei bis fünf Jahren (je nach Rechnungszins).

Quelle: Pressemitteilung BVZL

Die im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) e. V. zusammengeschlossenen Unternehmen und Dienstleister engagieren sich weltweit in Lebensversicherungs-Zweitmärkten. Der Verband wurde im Mai 2004 gegründet und fungiert als Interessenvertretung für seine Mitglieder. (mb1)

www.bvzl.de

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