Lebensversicherte können bis Ende 2014 doch noch Milliarden Euro retten
Auch nach Inkrafttreten des Reformgesetzes zu Lebensversicherungen (LVRG) können Kunden nach Angaben der Verbraucher-Webseite Finanztip noch einen Großteil der Bewertungsreserven retten. Das Gesetz trete zwar in den nächsten Wochen in Kraft, davon sei aber nur ein kleiner Teil der Bewertungsreserven unmittelbar betroffen. Der überwiegende Teil sei in der Jahresdeklaration der Versicherer bereits für 2014 festgelegt und könne erst ab nächstem Jahr aus den Verträgen gekürzt werden.
Somit haben Kunden die Möglichkeit ihre Police zu prüfen und möglichweise zu kündigen. Bislang ging man davon aus, dass eine Kündigung zu spät sei, um die Bewertungsreserven zu retten. Finanztip ist der Ansicht, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes nur die sogenannten freien Bewertungsreserven gekürzt werden können. Ein Großteil der Bewertungsreserven, die Mindest- oder Sockelbeteiligung, würden dem Kunden bei einer Kündigung bis zum 1. Dezember noch ausbezahlt. Das Finanzministerium erklärte gegenüber Finanztip: „Die Unternehmen legen die Sockelbeteiligung im Rahmen ihrer Jahresdeklaration fest. Daran sind die Unternehmen gebunden." Im Jahr 2013 enthielt jede Lebensversicherung laut Finanztip durchschnittlich 930 Euro an Bewertungsreserven, im Einzelfall sogar sehr viel mehr. Rund vier Millionen Verträge seien betroffen. „Nehmen wir an, ein Vertrag hat aktuell einen Wert von 40.000 Euro. Darin enthalten sind 2.000 Euro Bewertungsreserven. Von diesen fallen circa 400 Euro dem Gesetz zum Opfer. Die restlichen 1.600 Euro muss der Versicherer noch ausbezahlen, wenn der Kunde vor Ende des Jahres kündigt."
Quelle: Pressemitteilung Finanztip
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