Unterstützungskassen: Garantien geben fünftem bAV-Durchführungsweg weiter Auftrieb

Eine aus der Versicherungswirtschaft in Auftrag gegebene Online-Befragung des Meinungsforschungsinstituts Yougov Deutschland gibt dem fünften und ältesten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Rückenwind: der pauschaldotierten Unterstützungskasse (pdUK). Denn als Ergebnis der Befragung gaben fast vier von fünf Arbeitnehmern an, dass ihnen Garantiezusagen wichtig oder sehr wichtig seien. Da das Betriebsrentenstärkungsgesetzt (BRSG) den Versicherern aber bAV-Garantien untersagt, bleibt einzig der fünfte bAV-Durchführungsweg, der den Arbeitnehmern feste Zusagen auf alle Leistungen inklusive Zins und Arbeitgeberzulagen geben kann. Das merkt der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen (BV pdUK) an.

Bei Gründung einer pauschaldotierten U-Kasse stellt das Unternehmen in der Regel einen Beirat, der bei den Entscheidungen über die Mittelverwendung mitwirkt. Üblicherweise legt das Gremium fest, dass der weit überwiegende Teil der bAV-Beiträge und der Arbeitgeberzulagen im Unternehmen selbst zu investieren sei, beispielsweise zur Ablösung teurer Bankkredite oder für Anschaffungen im Anlagevermögen. Dadurch rentiere sich die bAV über eine pdUK vom ersten Euro an. Einmal jährlich bekommen die Arbeitnehmer die Leistungen bei Renteneintritt beziehungsweise zum aktuellen Stand mitgeteilt. „Durch ihre Mitwirkungspflicht und die Transparenz bei der Mittelverwendung sitzen die Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber in einem Boot“, so Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des BV-pdUK. „Es entsteht eine starke Identifikation mit dem Unternehmen.“ Zudem sei die pdUK über den Pensionssicherungsverein PSV der deutschen Wirtschaft abgesichert.

Während das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vor allem im Mittelstand noch immer nicht recht greifen wolle, sehen die Anbieter von pdUK-Konzepten durchweg positive Entwicklungen: Die durchschnittliche Durchdringungsquote bei mittelständischen Unternehmen liegt auch wegen der Transparenz und der Garantiezusagen bei etwa 80 Prozent. Durch die verschiedenen bilanziellen und steuerlichen Anreize, vor allem aber wegen der erheblichen Innenfinanzierungseffekte, geben die Arbeitgeber freiwillig meist 30 Prozent hinzu. Ein Gutteil der Arbeitnehmerbeiträge würde, so Baier, über Maßnahmen zur Lohnoptimierung finanziert werden, so dass die Beschäftigten kaum oder keine Einkommenseinbußen hinzunehmen hätten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen

Der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen mit Sitz in Nürnberg wurde im Jahr 2005 gegründet und ist Interessenvertreter und Dienstleister für seine Mitglieder nach außen und innen. Dazu zählen im Sinne des Netzwerkens Kontaktanbahnungen und Kontaktpflege zwischen den verschiedenen Parteien, die Vermittlung von Informationen und die Durchführung von Veranstaltungen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und ist für alle Unterstützungskassen-Konzeptionäre offen. (mb1)

www.bv-pduk.de

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