Bestellerprinzip oder Grunderwerbsteuerentlastung? Beides!

Die von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) geplante Einführung des sogenannten „Bestellerprinzip“ bei Immobilienkäufen könnte für eine Kostenentlastung beim Erwerb von Wohneigentum sorgen. Denn beim Bestellerprinzip wird die Maklerprovision - diese beträgt derzeit je nach Bundesland bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises - von demjenigen bezahlt, der den Makler bestellt hat. In aller Regel ist das der Verkäufer. Gegen die Einführung des Bestellerprinzips laufen Maklerverbände Sturm und auch der Koalitionspartner der SPD äußert sich skeptisch. Es gebe, heißt es bei der Union, geeignetere Instrumente, um eine Kostenentlastung beim Erwerb von Wohneigentum zu erzielen – beispielsweise die Senkung der Grunderwerbsteuer oder ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer. Michael Ost, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Bank Bauspar AG, erachtet die Alternative „Bestellerprinzip versus Grunderwerbsteuerentlastung“ als falsch.

Ost zufolge brauche es vielmehr beide Maßnahmen, um die im internationalen Vergleich sehr hohen Kaufnebenkosten in Deutschland zu reduzieren und es so mehr Haushalten zu ermöglichen, eine eigene Immobilie zu erwerben. Besonders wichtig ist aus Sicht von Ost die Senkung der Nebenkosten, weil die Wohnimmobilienpreise ungebremst weiter steigen.

Gegner des Bestellerprinzips argumentieren, dass die Verkäufer die Provision auf den Verkaufspreis draufschlagen, war wiederum zur Folge hätte, dass die sich die Erwerbsnebenkosten erhöhen, da Grunderwerbsteuer und Notargebühr proportional zum Kaufpreis steigen. „Doch diese Argumentation ist falsch. Eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) zeigt, dass in den europäischen Ländern, in denen das Bestellerprinzip bereits gilt, die Provision deutlich niedriger ist als in Deutschland. In den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und Schweden müssen Hausverkäufer demnach nur mit einer Provision von zwei Prozent des Kaufpreises kalkulieren“, schreibt Ost.

Ost hat keinen Zweifel daran, dass auch hierzulande die Courtage sinken würde. Denn in den Ballungsräumen habe der Verkäufer gegenüber dem Makler eine starke Verhandlungsposition. Im Gegensatz zum Käufer kann der Verkäufer unter mehreren konkurrierenden Maklern auswählen.

„Dieser Zusammenhang ist übrigens auch den Maklerverbänden bewusst. Warum würden sie sonst so laut gegen die Einführung des Bestellerprinzips protestieren? Wenn sie ihre Provision statt von den Käufern einfach von den Verkäufern bekommen würden, hätten sie ja keinen Grund zum Widerstand. Aber sie wissen, dass ihre Provisionserlöse sinken werden“, ist sich Ost sicher.

Zusätzlich zum Bestellerprinzip müsse der Staat auch einen Beitrag leisten, um mehr Deutschen den Immobilienerwerb zu ermöglichen. Ansetzen müsse er bei der Grunderwerbsteuer, die in den vergangenen Jahren in 14 der 16 Bundesländer angehoben worden ist. Ost hält eine Begrenzung beispielsweise auf drei Prozent für erforderlich, die kombiniert wird mit einem Freibetrag für Käufer von selbstgenutzten Immobilien. Ost: „Das ist keine utopische Forderung, sondern entspricht der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD. ,Wir prüfen‘, heißt es darin nämlich, ,einen Freibetrag bei der Grunderwebsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien‘.“

„Wir brauchen mehr Immobilieneigentümer, die keine Angst vor ständig steigenden Mieten mehr haben müssen und die gleichzeitig einen Teil ihrer Altersvorsorge in die eigenen Hände nehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, hilft kein Schwarze-Peter-Spiel. Es muss deshalb Schluss sein mit der Forderung, die jeweils andere Seite müsse sich bewegen. Stattdessen ist es höchste Zeit für eine konzertierte Aktion aller Verantwortlichen: Wir brauchen sowohl die Einführung des Bestellerprinzips als auch die Begrenzung der Grunderwerbsteuer“, so Ost abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Bank Bauspar AG

Die Deutsche Bauspar AG mit Sitz in Frankfurt am Main ist ein Tochtergesellschaft der Deutsche Bank-Gruppe. (JF1)

www.deutsche-bank-bauspar.de

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