Frauen und Altersvorsorge: Vier Möglichkeiten, sich besser abzusichern

Mehr als ein Drittel (37 Prozent) der erwerbstätigen Frauen in Deutschland hat neben der gesetzlichen Rente keine zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov im Auftrag der öffentlichen Versicherer, zu denen die VGH gehört.

Trotz drohender Niedrigrente kümmern sich wenige Frauen um eine zusätzliche Absicherung. Die Gründe dafür sind vielfältig: Rund 48 Prozent der Befragten gaben an, zu wenig Geld für eine zusätzliche Altersvorsorge zu haben. Aber auch ein Mangel an Informationen (15 Prozent), attraktiven Angeboten (15 Prozent) und Zeit (zwölf Prozent) gehören zu den Gründen. „Die meisten sind sich nicht bewusst, dass Altersvorsorge nicht teuer sein muss. Schon mit kleinen Beiträgen können Frauen ihre Rente aufbessern“, erklärt Galina Lührs, VGH-Abteilungsleiterin Vertrieb/Beratung.

Nur 24 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Deutschland gaben an, eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abgeschlossen zu haben. Dabei sei diese attraktiv. Denn seit 2002 haben Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, ein Recht auf Entgeltumwandlung. Darüber können sie einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln und selbst bestimmen, wie viel sie von ihrem Gehalt zurücklegen möchten. Wer jeden Monat 100 Euro in die bAV einzahlt, hat durch Ersparnis bei Steuern und Sozialversicherung einen Nettoaufwand von lediglich rund 50 Euro. Außerdem lassen sich die Beiträge flexibel gestalten und können in Phasen der Elternzeit oder Arbeitslosigkeit auch ausgesetzt werden. Frauen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, haben die Möglichkeit, ihre Arbeitsstunden aufzustocken. Die Vergütung dieser Mehrarbeit wird dabei nicht als Lohn ausgezahlt, sondern fließt in eine betriebliche Altersvorsorge.

Laut der Yougov-Umfrage hat lediglich ein Fünftel (rund 21 Prozent) der erwerbstätigen Frauen einen Riester-Vertrag abgeschlossen, obwohl die Riester-Rente gerade für Frauen mit Kindern einen entscheidenden Vorteil habe: Staatliche Zulagen von jährlich bis zu 300 Euro pro Kind und die eigene Zulage in Höhe von 175 Euro vereinfachen die Vermögensbildung. Frauen in Kindererziehungszeiten könnten oft bereits mit einem Eigenbeitrag von jährlich 60 Euro die vollen Förderungen bekommen und so eine attraktive Zusatzrente aufbauen.

Zwei weitere Vorsorgemöglichkeiten sind die klassische und die fondsgebundene private Rentenversicherung. Die klassische Variante bietet mit einer garantierten Verzinsung stabile Sicherheit in der Altersvorsorge. Höhere Renditen können Frauen hingegen über die fondsgebundene Rentenversicherung erzielen. Über einen Sparvertrag zahlen sie regelmäßig in einen Investmentfonds ein. „Sparer setzen sich mit einer fondsgebundene Rentenversicherung Kursschwankungen aus. Daher sollten sie einen langen Anlagezeitraum in Erwägung ziehen, um ihre Renditechancen zu erhöhen“, so Lührs. Da Sparpläne flexibel sind, ist es möglich, die Zahlungen zeitweise einzustellen, wenn zum Beispiel bei einer Babypause weniger Geld verfügbar ist. Allerdings nutzen diese Form der zusätzlichen Altersvorsorge laut YouGov-Umfrage lediglich zwölf Prozent der erwerbstätigen Frauen.

Quelle: Pressemitteilung VGH

Zu den VGH Versicherungen gehören die Landschaftliche Brandkasse Hannover, die Provinzial Lebensversicherung Hannover, die Provinzial Krankenversicherung Hannover AG und die Provinzial Pensionskasse Hannover AG. Im Verbund mit ihnen stehen die Öffentliche Versicherung Bremen, die Öffentlichen Versicherungen Oldenburg, die Alte Oldenburger Krankenversicherung AG, die Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse. Sizu aller Gesellschaften ist Hannover. (JF1)

www.vgh-newsroom.de

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