US-Aufsicht erlässt Regeln für Zulassung von Bitcoin-Futures

US-Handelsplätze dürfen Terminkontrakte auf die Kryptowährung Bitcoin auflegen. Die Aufsicht Commodity Futures Trading Commission (CFTC) habe dies entschieden, meldet die „Börsen-Zeitung“ am 12. Dezember 2017. Die CFTC hätte sich laut einer Mitteilung bereit erklärt, den Handel dieser Derivate zuzulassen, obwohl die „zugrundeliegenden Cash-Märkte und Börsen für Bitcoin weitgehend unregulierte Märkte bleiben, über welche die CFTC begrenzte aufsichtsrechtliche Autorität hat“. Der Abschluss des Selbstzertifizierungsprozesses stelle der CFTC zufolge keine Anerkennung der Nutzung oder des Werts von Produkten auf virtuelle Währungen dar.

Möglich sei ein Selbstzertifizierungsprozess wie auch eine freiwillige Vorlage des Kontrakts zur Genehmigung durch die CFTC. Bislang haben die Börsen Chicago Mercantile Exchange (CME), Chicago Board Options Exchange (CBOE) und National Association of Securities Dealers Automated Quotations (Nasdaq) die Schaffung von Terminkontrakten auf Bitcoin angekündigt beziehungsweise umgesetzt.

Zur Risikominderung müssten die Handelsplattformen, höhere Sicherheitsleistungen von den Gegenparteien verlangen und Informationen über die Abwicklung der Transaktionen mit der CFTC austauschen. Zudem muss eine Manipulation der Preise ausgeschlossen werden. Im Hinblick auf die Einschussverpflichtungen für das Clearing der Bitcoin-Kontrakte stellt die CFTC klar, dass diese „im richtigen Verhältnis zum Risiko der Kontrakte stehen“. Da an anderer Stelle die höheren Risiken von Kryptowährungen angesprochen werden, dürfte dies ein Hinweis auf höhere Einschusspflichten sein. Während die CME den Bitcoin-Future selbst clearen will, soll das Pendant der CBOE auf der Plattform der Options Clearing Corporation (COO) verrechnet werden. Zu den Plänen der Nasdaq machte die CFTC keine Angaben. (TS1)

www.boersen-zeitung.de

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