Der Branchenverband AfW dringt auf verbindliche Vorgaben bei der geplanten Regulierung von Verbraucherdarlehensvermittlern. Vor allem bei Weiterbildungspflichten sieht der Verband Nachbesserungsbedarf, um Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu vermeiden.
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung zum Entwurf der neuen Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) genommen. Die Verordnung soll Anforderungen für Vermittler von Verbraucherdarlehen nach Paragraf 34k der Gewerbeordnung regeln, darunter Sachkundeprüfung, Weiterbildung und Registrierung.
Positiv bewertet der Verband, dass sich der Entwurf an bestehenden Regelungen für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler orientiert. Auch die geplante Beschränkung auf eine schriftliche IHK-Prüfung wird begrüßt. Eine zusätzliche mündliche Prüfung hätte nach Einschätzung des AfW zu Engpässen und möglichen Einschränkungen beim Berufszugang geführt.
Kritik äußert der Verband vor allem an den geplanten Weiterbildungsvorgaben. Zwar werde in der Begründung des Entwurfs von vier Stunden Weiterbildung pro Jahr ausgegangen, eine verbindliche Festlegung fehle jedoch. Ohne klare Mindestvorgabe drohten unterschiedliche Anforderungen in den Bundesländern und damit erhebliche Rechtsunsicherheit für Vermittler und Unternehmen.
Der AfW schlägt zudem vor, bestehende Qualifikationen stärker anzuerkennen. So solle bereits eine bestehende Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach Paragraf 34i GewO ausreichen, um ohne zusätzlichen Aufwand in das neue Regime übernommen zu werden. Dies könne Verfahren beschleunigen und Bürokratie abbauen.
Darüber hinaus unterstützt der Verband die Einrichtung eines zentralen Aufgabenauswahlausschusses für die neue Sachkundeprüfung. Damit solle eine bundeseinheitliche Qualitätssicherung gewährleistet werden.
Mit der neuen Verordnung will der Gesetzgeber die Anforderungen an Vermittler von Verbraucherdarlehen vereinheitlichen und den Verbraucherschutz stärken. Die Branche fordert dabei vor allem praktikable und bundesweit einheitliche Regeln. (DFPA/abg)
Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen von rund 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.
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