AfW: Mehr als die Hälfte der § 34f-ler würde Erlaubnis zurückgeben

In einer aktuellen Umfrage des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung antworten 57 Prozent der 343 teilnehmenden AfW-Mitglieder, dass sie ihre Erlaubnis gemäß § 34f Gewerbeordnung (GewO) zurückgeben würden, falls Kosten in Höhe von 1.000 Euro bis 5.000 Euro für die Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) berechnet würden.

Damit werden entsprechende Werte aus dem vorangegangenen AfW-Vermittlerbarometer bestätigt. So hatten im Oktober vergangenen Jahres 56 Prozent der 1.650 Befragten auf die identische Frage angegeben, dass sie ihre Erlaubnis gemäß § 34f GewO zurückgeben würden. „Damit bestätigt sich erneut, dass die geplante BaFin-Aufsicht die unabhängige Finanzanlagenberatung massiv einschränken würde. Das Verbraucherinteresse an unabhängiger Beratung würde stark eingeschränkt, anstatt verbessert zu werden“, analysiert AfW Vorstand Frank Rottenbacher.

Der AfW bleibt bei seiner Forderung, die Vermittleraufsicht einheitlich unter dem Dach der IHKs zusammen zu fassen. Bevor über weitere Aufgaben für die BaFin weiter nachgedacht wird, sollte der Wirecard-Skandal auch innerhalb der Aufsicht aufgearbeitet werden. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung AfW

Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler.  Der Verband vertritt die Interessen von rund 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

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