Im Vorfeld der öffentlichen Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) hat der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. eine ergänzende Stellungnahme vorgelegt, die HIER zu finden ist.
Der AfW begrüßt darin die grundlegende Zielrichtung der Reform ausdrücklich. Insbesondere die stärkere Kapitalmarktorientierung, die größere Produktvielfalt sowie die höhere Flexibilität moderner Vorsorgelösungen bewertet der AfW positiv. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass der Erfolg der Reform maßgeblich davon abhängen wird, ob die neuen Vorsorgelösungen tatsächlich breite Bevölkerungsschichten erreichen.
Besondere Bedeutung misst der AfW auch der Altersvorsorgesituation von Selbständigen bei. Für viele Selbständige ist die private Altersvorsorge der zentrale oder sogar einzige Baustein ihrer Alterssicherung. „Gerade angesichts zunehmend hybrider Erwerbsbiografien mit Wechseln zwischen Angestelltentätigkeit und Selbständigkeit braucht es flexible und verständliche Vorsorgelösungen. Eine Reform der privaten Altersvorsorge sollte die Situation von Selbständigen deshalb stärker berücksichtigen“, erklärt Wirth. (DFPA/ljh)
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.