BaFin erteilt erste Erlaubnis zum Erbringen des Kryptoverwahrgeschäfts

Die Coinbase Germany GmbH ist Inhaberin der ersten von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilten Erlaubnis für das neu als Finanzdienstleistung eingeführte Kryptoverwahrgeschäft.

Am 28. Juni 2021 hat die BaFin Coinbase Germany die Erlaubnis erteilt, das Kryptoverwahrgeschäft und den Eigenhandel – beschränkt auf Kryptowerte und Rechnungseinheiten – zu erbringen.

Da es sich dabei um ein neuartiges Geschäftsmodell handelt, hatte die BaFin bereits kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie ein interdisziplinäres, geschäftsbereichs- und referatsübergreifendes Team zusammengestellt, das sich mit den komplexen Fragen rund um das Kryptoverwahrgeschäft befasst.

Hintergrund ist, dass mit der Einführung des oben genannten Gesetzes das Kryptoverwahrgeschäft als neuer Erlaubnistatbestand ins Kreditwesengesetz (KWG) aufgenommen worden ist.

Die BaFin stellt klar, dass ausschließlich Dienstleister beaufsichtigt werden, die ihre Tätigkeit in Bezug auf Kryptowerte erbringen. Eine Aufsicht über die entsprechenden Kryptowerte oder Rechnungseinheiten selbst erfolge nicht. Bestehende Warnungen, insbesondere zu einzelnen Finanzinstrumenten, bleiben uneingeschränkt gültig. Finanzinstrumente wie beispielsweise der Bitcoin werden weiterhin nicht von der BaFin beaufsichtigt. (DFPA/JF1)

Quelle: Newsletter BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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