BaFin stellt Entschädigungsfall für insolvente Greensill Bank AG fest
Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 3. März 2021 wegen drohender Überschuldung gegenüber der Greensill Bank ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot erlassen hat (DFPA berichtete), stellte die Aufsichtsbehörde nun am 16. März 2021 den Entschädigungsfall für das Bremer Kreditinstitut fest. Die Greensill Bank AG, eine Tochter der australischen Gesellschaft Greensill Capital, war nicht mehr in der Lage, sämtliche Einlagen ihrer Kunden zurückzuzahlen.
Zuvor hatte die BaFin am 15. März 2021 beim Amtsgericht Bremen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Greensill Bank AG gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat daraufhin am 16. März 2021 ein Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Einlagen der Kunden der Greensill Bank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin ist die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung die Ansprüche der Einleger prüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigt – in besonderen Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro. Die EdB wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubigern des Instituts aufnehmen.
Darüber hinaus ist die Greensill Bank AG Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken e.V. Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. (DFPA/JF2)
Quelle: Pressemitteilung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.