DekaBank erhält Kryptoverwahrlizenz
Die DekaBank hat von der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Kryptoverwahrlizenz nach Kreditwesengesetz (KWG) erhalten. Die Lizenz ermöglicht es der DekaBank, Kunden eine sichere Verwahrung von digitalen Assets anzubieten. Zudem kann sie mit der Lizenz auch im erweiterten europäischen Regulierungsrahmen der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) agieren.
Nachdem die DekaBank seit Längerem die Rolle einer Kryptowertpapierregisterführerin ausüben kann, sei die Verwahrung von digitalen Assets der nächste Entwicklungsschritt. Sie hat bereits verschiedenste digitale Assets emittiert und eine Plattform zur Marktreife gebracht, die Basis für die gesamte Wertschöpfungskette von Emission über Handel bis hin zur Abwicklung digitaler Vermögenswerte sein kann. Die Lizenz erlaube es nun, das bestehende Leistungsportfolio weiterzuentwickeln.
Am 30. Dezember 2024 tritt die MiCAR in Gänze in Kraft. Mit MiCAR gibt es erstmals eine ganzheitliche europäische Regulierung für Kryptowerte, die unter anderem den Schutz der Anlegerinnen und Anleger erhöhen soll. Dank der Kryptoverwahrlizenz nach KWG kann die DekaBank schon jetzt ihr Angebot für die Kryptoverwahrung auf Basis dieses langfristig geltenden Rechtsrahmens aufbauen. (DFPA/mb1)
Die DekaBank ist das Wertpapierhaus der Sparkassen, gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften bildet sie die Deka-Gruppe.