Die Deutsche Finance America LLC und die DF Deutsche Finance Holding AG haben heute beim Superior Court des US-Bundesstaates Delaware Klage gegen die Bayerische Versorgungskammer (BVK), Deutschlands größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe, eingereicht.
Sie machen geltend, dass die BVK durch aus ihrer Sicht falsche und geschäftsschädigende Darstellungen der Deutsche Finance Group die Verantwortung für Verluste des US-Immobilienportfolios zugeschrieben habe, die nach Darstellung der Klageschrift durch Entscheidungen und Unterlassungen der BVK selbst mitverursacht worden seien. Die Klage stützt sich auf fünf Klagegründe: Vertragsverletzung, Verleumdung (Defamation), unlautere Geschäftspraktiken nach dem Delaware Deceptive Trade Practices Act, rechtswidriger Eingriff in bestehende Verträge sowie rechtswidriger Eingriff in künftige Geschäftsbeziehungen.
Der Klageschrift zufolge investierte die BVK seit mehr als einem Jahrzehnt knapp zwei Milliarden US-Dollar in US-Immobilien mit Projekten in Kalifornien, Illinois, Florida und New York. Die Deutsche Finance Group war dabei als Asset Manager eingebunden. Die BVK habe die Rolle eines passiven institutionellen Investors regelmäßig überschritten. Sie habe die Objekte ausgewählt, Investitionen genehmigt, Gebühren verhandelt und Vermietungs-, Finanzierungs- und Preisentscheidungen bis auf die Ebene einzelner Objekte gesteuert. Anschließend habe die BVK die Deutsche Finance Group und die unabhängigen Fondsmanager angewiesen, die von ihr getroffenen Entscheidungen umzusetzen.
Als sich die US-Gewerbeimmobilienmärkte ab 2020 abschwächten, seien nach Darstellung der Klage erforderliche Budgets, Finanzierungen und Mietverträge aufgrund der praktizierten Entscheidungsstrukturen von Freigaben beziehungsweise Kapitalbereitstellungen der BVK abhängig gewesen. Notwendige Entscheidungen seien wiederholt ausgeblieben oder verzögert worden. Die Klage schätzt die möglichen Gesamtverluste über die BVK-Beteiligungen hinweg auf bis zu rund 853 Millionen Euro (988 Millionen US-Dollar) und macht geltend, dass Entscheidungen und Unterlassungen der BVK hierzu wesentlich beigetragen hätten.
Statt diese Verantwortung zu übernehmen, habe die BVK gegenüber einflussreichen deutschen Medien, deutschen Aufsichtsbehörden, dem Bayerischen Landtag und den eigenen Versicherten ein unzutreffendes Bild vermittelt. Danach habe die Deutsche Finance Group und nicht die BVK die betreffenden Investments ausgewählt und sei für die entstandenen Verluste verantwortlich. Die Deutsche Finance Group verlangt Schadensersatz (Compensatory Damages), dessen Höhe in einem Geschworenenverfahren (Jury Trial) festzustellen ist. Sie wird in dem Verfahren von der US-Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, LLP vertreten.
In Deutschland hat die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für einen von ihr vertretenen Privatanleger die soweit ersichtlich erste deutsche Anlegerklage gegen eine Fondsgesellschaft der Deutsche Finance Group eingereicht.
Hintergrund der Klage war die Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 19. Juni 2026, mit der die BaFin im Wege einer sofort vollziehbaren Anordnung die DF Deutsche Finance Investment GmbH unter anderem zur Herausgabe diverser Unterlagen verpflichtet und einen Sonderbeauftragten bestellt hat. „Das Einsetzen eines Sonderbeauftragten ist ein scharfes Schwert der BaFin“, erklärt TILP-Rechtsanwalt Christoph Walker. „Die sofortige Vollziehbarkeit der Maßnahme verdeutlicht zudem, dass die BaFin ‚Fakten schaffen will‘, was nach unserem Dafürhalten dafür spricht, dass bei der Deutsche Finance Group erhebliche finanzielle Missstände vorliegen“, ergänzt Walker. (DFPA/ljh)
Die Deutsche Finance Group ist eine internationale Investmentgesellschaft, die Investoren Zugang zu institutionellen Märkten und exklusiven Investments in den Bereichen Private Equity Real Estate, Immobilien und Infrastruktur bietet.