Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sieht sich in dem Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments zur Reform der PEPP-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1238) in Kernpunkten seiner zentralen Forderungen bestätigt: beim Wegfall des starren Kostendeckels, beim Erhalt einer qualifizierten Beratung und bei der Absage an eine isolierte Definition unabhängiger Beratung im PEPP-Rahmen.
Die Europäische Union plante eine portable und europaweit einheitliche Form der privaten Altersvorsorge, die neben der staatlichen und betrieblichen Rente genutzt werden kann – das Paneuropäische Private Pensionsprodukt (Pan-European Personal Pension Product), kurz: PEPP. Seit seiner Einführung 2019 sei PEPP nahezu vollständig gefloppt. Nach Angaben der zuständigen Aufsichtsbehörde EIOPA bieten europaweit gerade mal zwei Anbieter ein PEPP an. Drei Viertel der Bürger in der EU kennen es nicht einmal.

Jetzt ist eine Reform des PEPP geplant. Bereits im Juni hatte der EU-Rat seine Position zum Kommissions-Entwurf beschlossen. Nachdem jetzt auch das EU-Parlament seinen Bericht veröffentlicht hat, in dem zentrale AfW-Forderungen eingeflossen sind, könne nun auf EU-Ebene in die sogenannte Trilog-Verhandlung eingetreten werden.
Das bisherige Basis-PEPP soll künftig als „EuroPension Product” ein erkennbares EU-Label tragen. Hinzu kommen ein arbeitgeberfinanziertes „Work PEPP” mit optionaler automatischer Einbeziehung der Belegschaft sowie eine erleichterte Übertragbarkeit zwischen PEPP-Varianten und nationalen Vorsorgeprodukten.
Die Kommission wollte die Beratungspflicht für das Basis-PEPP faktisch aufheben und das Produkt auf ein reines Ausführungsgeschäft zurückführen. Der Berichtsentwurf hält dagegen fest, dass Beratung ein wichtiger Bestandteil des Abschlusses eines Altersvorsorgeprodukts bleibt – unabhängig davon, ob es sich um ein Standard- oder ein maßgeschneidertes PEPP handelt. Der AfW hatte in seiner Stellungnahme genau davor gewarnt, ein Altersvorsorgeprodukt für „von sich aus geeignet” zu erklären und ohne Beratung anzubieten.
Persönliche Beratung weiterhin möglich
Der Bericht verfolgt einen „Digital-First”-Ansatz: Die Beratung zum EuroPension Product soll standardmäßig digital erfolgen. Kunden behalten aber das Recht, eine persönliche Beratung durch Vermittler anzufordern; Anbieter und Vermittler sind verpflichtet, diese dann auch bereitzustellen. Der AfW sieht darin sein Anliegen aufgegriffen, den Zugang zu persönlicher Beratung zu sichern.
„Dass das Parlament den beratungsfreien Basis-PEPP stoppt, ist der wichtigste Punkt dieses Entwurfs. Ein Altersvorsorgeprodukt, das man ohne jede Beratung durchwinkt, hätte weder den Verbrauchern genützt noch das Vertrauen geschaffen, das ein solches Produkt für seinen Erfolg braucht”, so Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW.
Wegfall der starren Kostenobergrenze
Wirtschaftlich bedeutsam sei auch der vorgesehene Wegfall der bisherigen starren Kostenobergrenze von einem Prozent für das Basis-PEPP. Der Bericht begründet dies damit, dass der feste Deckel die kommerzielle Tragfähigkeit für Anbieter sowie Vermittlerinnen und Vermittler eingeschränkt und die Gewinnung neuer Kundinnen und Kunden erschwert hat.
„Der starre Ein-Prozent-Deckel in Verbindung mit einer Beratungspflicht war ein Konstruktionsfehler, der das Produkt für Vermittler unattraktiv gemacht hat. Ihn zu streichen, ohne die Beratung zu opfern, ist der richtige Weg”, betont Rottenbacher. „Transparenz über die Kosten schützt Verbraucher wirksamer als eine willkürlich gegriffene Obergrenze, die am Ende nur dazu führt, dass Beratung gar nicht erst angeboten wird.” (DFPA/ljh)
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberaterinnen und -berater. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.