FlatexDegiro: BaFin ordnet aufsichtliche Maßnahmen an
Die FlatexDegiro Bank AG muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation im Risikomanagement und in der Geldwäscheprävention ordnungsgemäß ist. Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 17. Februar 2023 gegenüber dem Institut angeordnet.
Laut BaFin habe das Unternehmen FlatexDegiro, eine der am schnellsten wachsenden Online-Brokerage-Plattformen Europas, gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verstoßen hat, wie sie unter anderem im Kreditwesengesetz (KWG) und im Geldwäschegesetz festgelegt sind.
Die FlatexDegiro Bank AG muss nun insbesondere schwerwiegende Mängel im internen Kontrollsystem, im aufsichtlichen Meldewesen und in der Geldwäscheprävention beseitigen. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter überwacht die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen.
In diesem Zusammenhang hat die BaFin gegenüber der FlatexDegiro Bank AG mit rechtskräftigem Bescheid vom 7. Februar 2023 ein Bußgeld in Höhe von 1.050.000 Euro festgesetzt, weil das Institut gegen bankaufsichtsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Darüber hinaus hat die Aufsicht gegenüber der FlatexDegiro Bank AG und der FlatexDegiro AG als übergeordnetem Unternehmen der FlatexDegiro AG Finanzholdinggruppe am 8. September 2022 zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet.
Die Maßnahmen sind seit dem 21. Februar 2023 bestandskräftig. (DFPA/JF1)
Die FlatexDegiro AG betreibt eine der führenden und am schnellsten wachsenden Online-Brokerage-Plattformen Europas. Das Unternehmen wurde im April 2006 gegründet. Seit der Übernahme von Degiro im Juli 2020 ist Flatex einer der größten Online-Broker Europas.