Honorarberatungsgesetz: Provisionsverbot bedroht Berufsstand
Der Gesetzgeber will mit dem zum 1. August 2014 in Kraft getretenen Honorarberatungsgesetz die Honorarberatung auf dem deutschen Finanzmarkt regeln und fördern. Dabei sei die über Jahrzehnte etablierte Vergütungsform der Provision weit besser als ihr Ruf, so Dr. Helge Lach, Vorstandsmitglied der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG).
Dass mit einem Verbot der Provisionen ein Teil der Lebensversicherer wird aufgeben müssen, zeigen nach Einschätzung Lachs die Beispiele Großbritannien und Niederlande. Weitaus härter treffe ein Provisionsverbot aber die auf Provisionsbasis arbeitenden Berater, von denen ein Großteil nicht bestehen könne. In Deutschland sind dies laut Lach über 250.000 Vermittler mit den an diesen Betrieben hängenden Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Das Argument, dass viele davon bei einem Provisionsverbot als Honorarberater tätig werden könnten, lässt Lach nicht gelten. Keiner dieser Vermittler habe Übung darin, ein Beratungshonorar zu „verkaufen“ und dieses zu administrieren. Wenn der Wille bestehe, dass die breite Bevölkerung eine Beratung in Finanzfragen in Anspruch nehmen kann, sei dies mit dem Modell der Honorarberatung alleine sicher nicht zu gewährleisten, so Lachs Fazit.
Quelle: Unternehmensblog DVAG
Die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) ist ein in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätiger Allfinanzvertrieb mit Sitz in Frankfurt am Main. Das 1975 gegründete Unternehmen betreut sechs Millionen Kunden in über 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen und erzielte 2013 Umsatzerlöse in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. (JZ1)