Die Kirchen- und Spezialbanken der Genossenschaftlichen Finanzgruppe warnen vor unbeabsichtigten Folgen der jüngsten Änderungen am § 26 KWG im Rahmen des Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (BRUBEG). Die neuen ESG-Vorgaben erhöhten den Druck auf soziale und gesundheitliche Einrichtungen, für den Erhalt ihrer Kapitaldienstfähigkeit ihre ökologische Leistungsfähigkeit nachzuweisen und Emissionen zu senken, ohne dass entsprechende Investitionen bislang ausreichend refinanziert werden können.
Mögliche Folge: Die Leistungsfähigkeit dieser systemrelevanten Branche könnte sinken, wenn sie bei der nachhaltigen Transformation nicht mehr öffentliche Unterstützung erfährt.
Im Zuge verschärfter regulatorischer Vorgaben gewinnen ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) in den Kredit- und Risikomanagementprozessen von Banken zunehmend an Bedeutung: Banken sind verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken systematisch zu erfassen und offenzulegen. Dazu gehört auch die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit ihrer Kunden. Für Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft entstehen daraus erhebliche Herausforderungen. Oft fehlen beispielsweise die geforderten ökologischen Kennzahlen oder sind nur mit hohem Aufwand zu erheben. Viele Einrichtungen – insbesondere Krankenhäuser – sind strukturell energieintensiv und können ihren Verbrauch nur begrenzt reduzieren.
Mit den jüngsten Änderungen im Kreditwesengesetz steige der Druck weiter: Banken müssen ihre Portfolios stärker an ökologischen Kriterien ausrichten und einen sogenannten ESG-Risikoplan erstellen. Für Einrichtungen, die weder über große Rücklagen noch über alternative Finanzierungsmöglichkeiten verfügen, resultiert eine existenzielle Gefahr: Ohne Kredite keine Modernisierung, ohne Modernisierung keine Zukunftsfähigkeit.
Um die nachhaltige Transformation der Branche zu ermöglichen fordern die Kirchen- und Spezialbanken unter anderem, dass nachhaltige Investitionen systematisch in die bestehenden Finanzierungsstrukturen integriert werden. Ökologische Ziele müssen gleichrangig mit sozialen Anforderungen in Leistungs- und Vergütungssysteme integriert werden. Und zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele bedarf es einer gesonderten Förderlinie für den Sozialsektor. (DFPA/mb)
Die GLS Bank, gegründet 1974, ist die älteste und größte nachhaltige Bank Deutschlands. Sie finanziert ausschließlich sozial-ökologische Projekte und Unternehmen aus den Branchen Erneuerbare Energien, Ernährung, Nachhaltige Wirtschaft, Wohnen, Bildung und Kultur sowie Soziales und Gesundheit. Neben Bochum gibt es Standorte in Berlin, Frankfurt, Stuttgart, München, Freiburg und Hamburg.