Lebensversicherungsreformgesetz beeinflusst freien Vertrieb entscheidend

Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) bringt nach Einschätzung des Maklerpools BCA für die Vermittlerwelt die massivsten Veränderungen seit langem mit sich. Trotz Streichung der ursprünglich angedachten Provisionsoffenlegung in Euro und Cent seien freie Makler keineswegs als Sieger der Reform anzusehen – im Gegenteil. Die Herausforderungen, vor denen die freien Vermittler stehen, kommentiert BCA-Vorstandsmitglied Dr. Jutta Krienke:

„Begrüßenswert ist zunächst, dass die Politik Sachverstand bewiesen hat und gemäß dem am 4. Juli 2014 durch den Bundestag verabschiedeten LVRG-Entwurf von der ursprünglich angedachten Provisionsoffenlegung in Euro und Cent wieder abgekommen ist. Die bekannten Konsequenzen dieser ,Anti-Makler-Regelung‘ wären verheerend gewesen – denn unabhängige und sorgfältige Beratung durch freie Makler und Maklerinnen sind gelebter Verbraucherschutz. Sollte das LVRG in dieser Form auch nach der Bundesrat-Verabschiedung an diesem Freitag Bestand haben, bedeutet dies jedoch keinesfalls ein nachhaltiges Aufatmen für den freien Vertrieb. Im Gegenteil: Die Konsequenzen für die gesamte Branche werden vehement sein.

Erste konkrete Konsequenz: Die Lebensversicherung verliert weiter an ihrem ehemals guten Image. Durch die mit Wirkung zum 1. Januar 2015 vorgesehene Absenkung des Höchstrechnungszinses bei allen Garantieprodukten von 1,75 auf 1,25 Prozent verliert die Lebensversicherung zwangsläufig an Attraktivität vor allem beim sicherheitsorientierten Kunden. So besteht die Gefahr, dass der Deutschen einst liebste Altersvorsorge alsbald ein vollständiges Schattendasein fristen wird. […]

Zweite konkrete Konsequenz: Versicherer müssen Vertriebskosten senken. Hintergrund ist die zum 1. Januar 2015 angedachte Absenkung des Höchstzillmersatzes bei Lebensversicherungsprodukten von 40 auf 25 Promille der Beitragssumme. Auch wenn formal die Einführung einer gesetzlichen Provisionsdeckelung verhindert und somit ein wettbewerbsorientiertes Vergütungssystem beibehalten wurde: Im Grunde ist damit der ,schwarze Provisions-Peter‘, der zwangsweise zu einer Reduzierung der Kosten führen wird, an die Versicherer weitergegeben.

Es ist davon auszugehen, dass Versicherer an der Provisionsschraube innerhalb der Leben-Sparte drehen werden. Dies betrifft generell die Kürzung der Maklerprovision oder eine Umverteilung weg von Abschluss- hin zu Bestandsvergütungen. Angesprochene Kostenrisiken haben Makler und Maklerinnen alleine zu schultern. […] Selbst wenn weiterhin eine Vergütung über die Vertragslaufzeit hinweg möglich bleibt, müssen Vermittler und Vermittlerinnen sofort über ein finanzielles Grundpolster verfügen, um einerseits den drastischen Einbruch der Verdienstquelle Vergütung wegstecken zu können und parallel dazu ihr gewohntes Geschäftsmodell neu auszurichten.

Dritte konkrete Konsequenz: Produkte können teurer werden, die bedarfsgerechte Risikodeckung wird schwieriger. Die gesetzlich gewollte stärkere Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Risikoüberschüssen (von 75 auf 90 Prozent), die gleichsam eine drastische Deckelung der möglichen Gewinne für den Versicherer bei weiterhin unverminderter Leistungspflicht bedeutet, wird die Versicherer umdenken lassen. Die Folgen: Produkte, wie Risikolebens-, Berufs- und Pflegeversicherungen könnten sich ab nächstem Jahr für den Verbraucher deutlich verteuern. Eine weitere Konsequenz dürfte zudem die Reduzierung des angebotenen Versicherer-Leistungsspektrums sowohl auf Produkt- als auch Vertriebsunterstützungsseite mit sich bringen.

Vierte konkrete Konsequenz: Die Regulierungsflut ist mit Abschluss der Fußball-WM noch nicht abgepfiffen. Bereits jetzt sind auf deutscher und europäischer Ebene weitere Initiativen in den Startlöchern, die auf eine angeblich noch detailgenauere Beratungsprotokollierung, eine größere Kostentransparenz bis hin zur Zwangsverhaftung der Branche Richtung Honorarberatung abzielen. Hierbei begrüßt die BCA AG generell eine gesetzliche Verankerung der Finanzberatung auf Honorarbasis in Deutschland als eine weitere Möglichkeit neben der provisionsbasierten Beratungsform. Derzeit scheint es jedoch en vogue zu sein, einseitig die Honorarberater gesetzlich zu favorisieren, indem der freie Vertrieb durch entsprechende Vorgaben beschnitten wird.

Eine einseitige EU-Harmonisierung unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes zwingt letztlich die Maklerbranche und somit die unabhängige Beratung in die Knie, und das, obwohl Beispiele aus den Nachbarländern zeigen, wie sich der Zugang zu hochwertiger Beratung für breite Bevölkerungsgruppen verengt. Am Ende der Kette bedeutet ein solcher Einbruch automatisch eine Unterversorgung beim Kunden, vor allem bei denjenigen, die sich keine Honorarberatung leisten können oder wollen. […]“

Quelle: Pressemitteilung BCA

Die 1985 gegründete BCA AG ist ein Maklerpool mit Sitz in Oberursel im Taunus. Derzeit sind ihm rund 9.500 unabhängige Finanzdienstleister angeschlossen, die ein Vermögen in Höhe von über vier Milliarden Euro betreuen. Zur BCA-Gruppe gehörten zudem das Haftungsdach BfV Bank für Vermögen AG. (jpw1)

www.bca.de

Zurück

Beratung und Vertrieb

Sehr geehrte DFPA-Leser, ...

Sigrid Kozmiensky (50), Risikovorstand (Chief Risk Officer) der ING in ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt