Münchener IT-Kooperation bietet rechtskonforme Aufzeichnung von Videoberatung

Die MiFID-Recorder GmbH bietet in Kooperation mit der Snapview GmbH Finanzberatern eine einfache und kostengünstige Lösung, um die gesetzlich geforderte Aufzeichnungspflicht gemäß MiFID II und Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) bei Videoberatung zu erfüllen. Bereits seit 2018 müssen Banken, Haftungsdächer und Vermögensverwalter mit einer BaFin-Zulassung nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) gemäß den MiFID-II-Richtlinien per Video geführte Beratungsgespräche aufzeichnen. Durch die Neufassung der FinVermV sind ab 1. August dieses Jahres auch die sogenannten 34f-Vermittler dazu verpflichtet.

Die Videoberatung von Snapview mit der Aufzeichnungsfunktion des MiFID-Recorders lässt sich ohne Implementierungsaufwand einsetzen, da es sich um eine virtuelle Lösung handelt, die sofort verwendbar ist. Außerdem kann während der Videoberatung auch der geteilte Bildschirm des Beraters mitaufgezeichnet werden. Die Videosequenzen werden komprimiert und auf der MiFID-Recorder Plattform automatisch dem passenden Kunden beziehungsweise Berater zugeordnet und revisionssicher gespeichert. Die direkte Verbindung zwischen den beiden Systemen erfüllt nicht nur höchste Standards in Sachen Datensicherheit, sondern schafft durch die eindeutige Zuordnung der Aufzeichnung die Grundlage für eine problemlose Wiederfindbarkeit.

Dazu wird der gesamte Aufzeichnungsprozess vom MiFID-Recorder im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen aus MiFID II beziehungsweise FinvermV regelmäßig von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begutachtet. Im aktuellen Prüfbericht wird bereits die Rechtskonformität der Videoaufzeichnung bestätigt, sodass die Lösung schnell, rechtssicher und DSGVO-konform in Betrieb genommen werden kann.

Thomas Jasper, Geschäftsführer der MiFID-Recorder GmbH: „Videoberatung ist ein zeitgemäßes Arbeitsmittel, das für viele unserer Kunden inzwischen zum unverzichtbaren Vertriebswerkzeug geworden ist. Für uns lag es daher nahe unsere Kerndienstleistung Taping von telefonischen Beratungsgesprächen, um die Aufzeichnung von Videoberatung zu erweitern. Um die uneingeschränkte Rechtskonformität aufrecht erhalten zu können, war es uns wichtig hierfür einen Partner zu finden, der die gleichen hohen Standards in Sachen Datenschutz, Datensicherheit, Servicequalität und Benutzerfreundlichkeit setzt wie wir selbst. Mit der Snapview GmbH haben wir diesen gefunden und profitieren gleichzeitig von der Expertise im Finanzdienstleistungsumfeld.“

Erik Boos, Geschäftsführer der Snapview GmbH: „Die Videoberatung hat sich in kürzester Zeit zum geschäftskritischen Instrument für Versicherungen, Banken und Finanzvertriebe entwickelt und bildet heute die Lebensader zwischen Kunde und Berater. Dabei liegt der Fokus nicht nur auf der Beratung des Kunden auf die Distanz, sondern auch auf dem digitalen Fallabschluss. Angesichts der weiter zunehmenden regulatorischen Anforderungen waren wir auf der Suche nach einem etablierten Partner für die rechtskonforme Aufzeichnung und Archivierung der Videoberatungsgespräche. Diesen haben wir in der MiFID-Recorder GmbH gefunden, die einen exzellenten Ruf in der Branche genießt.“

Quelle: Pressemitteilung MiFID-Recorder GmbH

Die Snapview GmbH ist ein führender Anbieter von Videoberatungslösungen mit Sitz in München. Die Lösungen des 2004 gegründeten Unternehmens werden von Banken, Versicherungen und Finanzvertrieben für die fallabschließende Beratung von Kunden auf die Distanz eingesetzt.

www.snapview.de

Die MiFID-Recorder GmbH ist ein Anbieter von professionellen und zertifizierten Taping-Lösungen mit Sitz in München. Zu den Kunden des 2019 gegründeten Unternehmens zählen Banken, Haftungsdächer, Maklerpools, Vermögensverwalter und Finanzvermittler.

www.mifid-recorder.com

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