Musterverträge: Rechtssicherheit für Honorarberater
Für Honorarberater entscheidet auch die Rechtssicherheit vertraglicher Vereinbarungen über Erfolg oder Misserfolg des eigenen Geschäftsmodells. Vor diesem Hintergrund stellt der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) seinen Partnern Musterverträge für die Beratung und Betreuung von Mandanten zur Verfügung. Sämtliche Kosten dafür übernimmt der VDH.
„Da der finanzielle Aufwand für jeden Einzelnen extrem groß wäre, könnten sich viele Honorarberater individuelle Verträge nicht erstellen lassen, obwohl anwaltlich geprüfte Beratungs- und Betreuungsverträge zwingend nötig sind. Ohne unseren Service wäre die wirtschaftliche Existenz einiger unserer Partner akut gefährdet“, sagt VDH-Geschäftsführer Dieter Rauch.
Der VDH hat die Münchner Anwaltskanzlei Dr. Christian Waigel beauftragt, sämtliche Musterverträge zu prüfen und den neuen gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen. Dr. Christian Waigel ist in der Finanzbranche seit Jahren „eine feste Größe“, da er unter anderem viele Institute bei der Einführung der MiFID II berät.
Ab sofort stehen die Musterverträge für sämtliche Arbeits- und Geschäftsbereiche der Honorarberatung zur Verfügung. Von der Investment- über die Versicherungsberatung bis zur Darlehensvermittlung. Berücksichtigt wird, ob der Mandant Verbraucher oder Unternehmer ist, weil sich die Vertragsgestaltungen teils deutlich voneinander unterscheiden. Wieder im VDH-Angebot ist der „Vertrag zur Erstellung eines Finanzgutachtens“. Die Erstellung eines Finanzgutachtens ist laut VDH für praktisch jeden Honorarberater das A und O seiner Tätigkeit.
Quelle: Pressemitteilung VDH
Die VDH GmbH Verbund deutscher Honorarberater mit Sitz in Amberg wurde im Jahr 2000 gegründet und ist ein Anbieter von Infrastruktur, Ausbildungsangeboten sowie der gesamten Produktwelt für die Honorarberatung. Die dem VDH angeschlossenen Beratungsunternehmen betreuen Vermögenswerte von mehr als 1,6 Milliarden Euro. (TH1)