Neue Klagen gegen Allianz und R+V wegen Rentenkürzungen
Der Streit um Kürzungen privater Rentenversicherungen spitzt sich zu. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat neue Klagen gegen Allianz und R+V eingereicht. Hintergrund ist ein verbraucherfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs zu sogenannten Rentenfaktorklauseln.
Die Verfahren richten sich gegen Klauseln in privaten und fondsgebundenen Rentenversicherungen, die Versicherern erlauben, den Rentenfaktor und damit die spätere Monatsrente einseitig zu senken. Nach Ansicht der Verbraucherschützer fehlt dabei häufig eine verbindliche Regelung, wonach Versicherte bei verbesserten Rahmenbedingungen später wieder höhere Leistungen erhalten müssten.
Der Bundesgerichtshof hatte im Dezember 2025 eine entsprechende Klausel der Allianz in fondsgebundenen Riester-Verträgen für unwirksam erklärt. Bereits zuvor hatte das Oberlandesgericht Stuttgart ähnlich entschieden. Die Richter sahen in der einseitigen Kürzungsmöglichkeit eine unangemessene Benachteiligung der Kunden.
Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente Versicherte später pro angespartem Kapital erhalten. Eine nachträgliche Absenkung kann die erwarteten Leistungen über Jahre deutlich verringern.
Betroffen sein können unter anderem private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Verträge sowie fondsgebundene Policen. Verbraucherschützer und Fachanwälte raten Versicherten, Vertragsunterlagen und Mitteilungen zu möglichen Anpassungen prüfen zu lassen.
Für die Versicherungsbranche könnten weitere verbraucherfreundliche Urteile finanzielle Folgen haben. Im Raum stehen mögliche Nachzahlungen, Vertragsanpassungen und höhere Rückstellungen für betroffene Altverträge. (DFPA/abg)
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der Verbraucher in Fragen des privaten Konsums informiert, berät und unterstützt.