Trade Republic: Bafin-Erlaubnis für eigenen Handelsplatz

Der Neobroker Trade Republic hat über eine Tochtergesellschaft namens Trade Republic Business III GmbH von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis zum „Betrieb eines multilateralen Handelssystems“ erhalten.

Das geht aus einem Eintrag in der Unternehmensdatenbank der Behörde hervor, der auf den 23. Januar 2026 datiert ist. Das Unternehmen hat sich bislang nicht öffentlich dazu geäußert. Die Erlaubnis ermöglicht es dem Unternehmen, das bislang mit dem Dienstleister Lang & Schwarz zusammenarbeitet, selbst als Market Maker aufzutreten.

Das Unternehmen reagiert damit möglicherweise auf das im Juli 2026 in Kraft tretende Verbot sogenannter Rückvergütungen oder „Payment for Order Flow“ (PFOF) durch die EU. Der Handelsplatz beziehungsweise ein sogenannter Market Maker zahlt dem Broker hierbei für ausgeführte Orders eine Provision aus der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs, dem „Spread“. So könnte Trade Republic das Verbote umgehen und selbst als Market Maker agieren. (DFPA/mb)

Die Trade Republic Bank GmbH ist eine in Deutschland lizenzierte und von der Bundesbank und BaFin beaufsichtigte Bank. Trade Republic ist eine europäische Plattform für mobile Geldanlage. Das Unternehmen wurde 2015 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin.

www.traderepublic.com

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