Verbraucherzentrale: Klage gegen Trade Republic

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert irreführende Werbung zur Verzinsung und zur Einlagensicherung bei der Neobank Trade Republic.

Trade Republic warb auf seiner Internetseite damit, dass Kunden „unbegrenzt“ Zinsen in Höhe von drei Prozent auf ihr Girokonto bekämen. Außerdem behauptete das Unternehmen laut Verbraucherzentrale, dass das Guthaben auf Partnerbanken verteilt und als „Einlage“ pro Konto und Kunde mit jeweils bis zu 100.000 Euro geschützt würde. Für weitere Informationen verwies das Unternehmen auf die App. Dort finden Verbraucher einen Hinweis, dass ihr Geld nicht nur auf Partnerbanken verteilt, sondern auch in Liquiditätsfonds investiert wird. „Der in den Liquiditätsfonds investierte Teil des Guthabens unterliegt jedoch nicht der Einlagensicherung. Es handelt sich um einen Geldmarktfonds, dessen Risiko sich aus den im Fonds befindlichen Wertpapieren ergibt”, so Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Und auch bei den versprochenen Zinsen nimmt es Trade Republic mit den Informationen laut Verbraucherschutz nicht so genau. „Unbegrenzt“ seien die Zinsen keineswegs: Sie orientieren sich an dem EZB-Leitzins und wurden nach der jüngsten Zinssenkung schon wieder auf 2,75 Prozent gesenkt. „Dass Trade Republic die Veränderlichkeit der Zinsen und die fehlende Einlagensicherung in der Werbung nicht deutlich macht, ist geschäftspolitisches Kalkül“, kritisiert Nauhauser. „Eine Fußnote ,ohne Einlagensicherung‘ schreckt Interessent:innen ab”.

„Trade Republic täuscht mit der Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit vor, die so nicht gegeben ist“, so der Finanzexperte. Denn: Während das Geld, das bei Partnerbanken liegt, durch die jeweilige nationale Einlagensicherung tatsächlich bis 100.000 Euro gesichert ist, gibt es diese Sicherung für Anlagen in Liquiditätsfonds nicht. „Bei Turbulenzen an den Finanzmärkten mit Zahlungsausfällen kann das dazu führen, dass Anlegerinnen und Anleger einen Teil ihres Vermögens verlieren“, warnt Nauhauser. Verbraucher:innen wissen außerdem bei Vertragsabschluss nicht, welches Risiko sie eingehen, da sie nicht darüber informiert werden, welcher Teil des Guthabens als Liquiditätsfonds verwahrt wird. Hinzu kommt, dass sich Trade Republic per Klausel im Kleingedruckten vorbehält, diese Aufteilung jederzeit nach Belieben zu ändern.

Die Verbraucherzentrale hat den Anbieter zunächst wegen der irreführenden Werbung abgemahnt und ihn aufgefordert, die beanstandete Werbung nicht mehr zu verwenden. Nachdem Trade Republic die Abmahnung zurückgewiesen hatte, hat die Verbraucherzentrale am Freitag, 7. Februar 2025, Klage vor dem Landgericht Berlin II eingereicht. Ein Termin für die Verhandlung sei noch nicht bekannt. (DFPA/mb1)

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der Verbraucher in Fragen des privaten Konsums informiert, berät und unterstützt.

www.verbraucherzentrale-bawue.de

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