Vertragen sich Provisionen mit dem europäischen Verbraucherschutz?

Anlässlich ihrer Themenwoche Vertrieb beleuchtet die Dachorganisation der privaten Versicherer GDV die Initiativen der EU-Politik zum Verbraucherschutz und deren Auswirkungen auf die Versicherungsvermittlung. Heikler Punkt ist stets die Zulässigkeit von Provisionen.

In der neuen europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID2), die im Juli 2014 in Kraft getreten ist, erteilten die Politiker einem generellen Provisionsverbot eine Absage. Stattdessen stellen sie es den Mitgliedstaaten frei, schärfere Regeln einzuführen. Berater, die sich unabhängig nennen, dürfen künftig keine Provisionen mehr annehmen. Zudem sollen alle Kosten und Gebühren offengelegt und der Einfluss der Gesamtkosten auf die Rendite eines Anlageprodukts dargestellt werden. Ein Teil dieser Regelungen wurde auf die Versicherungsbranche übertragen. Die Neuerungen - unter dem Stichwort IMD1,5 bekannt - gelten für Versicherungsanlageprodukte, also Policen, bei denen der Auszahlungswert von Marktschwankungen abhängt.

Allerdings haben die zuständigen Aufsichtsbehörden einen weiten Spielraum in der Ausgestaltung  der Richtlinien. Dadurch besteht nach Ansicht der GDV die Gefahr, dass politische Beschlüsse nachträglich unterlaufen werden. Dies zeige sich bereits bei der Umsetzung von MiFID2. In ihrem ersten Detailvorschlag zur Umsetzung hatte die europäische Wertpapieraufsicht ESMA die Zulassung von Provisionen an so umfangreiche Bedingungen geknüpft, dass dies in der Praxis auf ein faktisches Verbot hinausgelaufen wäre. Nach Protesten aus der Wirtschaft hat die Behörde inzwischen einen neuen Vorschlag gemacht. Eine ähnliche Gefahr sieht die GDV auch bei der in Planung befindlichen Neufassung der Vermittlerrichtlinie (Insurance Mediation Directive, IMD2).

Einen Ausweis der konkreten Vergütung eines Vermittlers von Versicherungsanlageprodukten, der mit IMD2 kommen könnte, lehnt der GDV ab. Denn solche Zahlungen machten nur einen Teil der Abschlusskosten aus. „Sinnvoller ist bei Lebensversicherungen der Ausweis der Gesamtkosten“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth. „Nur so können Kunden die Produkte miteinander vergleichen.“

Quelle: Homepage GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Die rund 470 Mitglieder sorgen durch 458 Millionen Versicherungsverträge. (AZ)

www.gdv.de

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