Wenig Kunden-Interesse: AfW unterstützt Vorschlag zur Aussetzung der Abfragepflicht
Die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen, die Versicherungsvermittler seit dem 22. August 2022 sowie Finanzanlagenvermittler seit dem 20. April 2023 verpflichtend durchführen müssen, bleibt laut Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ein praxisfernes Regulierungselement. Das aktuelle „17. AfW-Vermittlerbarometer“ zeige deutlich, dass dieses Instrument in der täglichen Beratung kaum Relevanz entfaltet.
Insgesamt 21 Prozent der äußern überhaupt ein Interesse daran, ihre Nachhaltigkeitspräferenzen zu besprechen (2022 waren es noch 53 Prozent). Ein Anteil von 68 Prozent gibt an, das Thema sei ihnen gleichgültig. Immerhin elf Prozent lehnen die Abfrage kategorisch ab.
„In der öffentlichen Wahrnehmung sind derzeit Themen wie Migration, Inflation und geopolitische Risiken deutlich präsenter als die Nachhaltigkeitsdiskussion“, erklärt Norman Wirth, Vorstandsmitglied des AfW. Auch die Qualität des Produktangebots lasse weiterhin zu wünschen übrig, wie die Studie zeigt: Nur knapp die Hälfte der Vermittler (47,6 Prozent bei Finanzanlagen und 45,5 Prozent bei Versicherungen) stuft die angebotenen Produkte als ausreichend ein.
ESG-Ratings als meistgenutzte Orientierungshilfe
In der Auswahl nachhaltiger Investmentfonds greifen 49 Prozent der Vermittler auf ESG-Ratings zurück. Jeder Vierte nutzt Gütezeichen und -siegel wie das FNG-Siegel. 16 Prozent informieren sich über einschlägige Portale. 30,3 Prozent können keine konkrete Quelle benennen.
Der AfW sieht die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung als gescheitert an. Sie führe nicht nur zu erheblichem Beratungsaufwand ohne erkennbaren Kundennutzen, sondern verunsichere sowohl die Kunden als auch die Vermittler. „Wir begrüßen ausdrücklich die in Brüssel angestoßenen Bemühungen um eine Vereinfachung der Prozesse und setzen uns für klare, verständliche Kategorien ein. Ebenso unterstützen wir den Vorschlag unseres Partnerverbands Votum für eine Aussetzung der Abfragepflicht in der derzeitigen Form. Dieser Vorstoß ist im Sinne einer praxisnahen Regulierung und steht für ein notwendiges Umdenken“, so Wirth.
Bereits häufig und intensiv habe der AfW die Kritik an der bestehenden Ausgestaltung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage in Berlin und Brüssel adressiert, unter anderen bei Konsultationen der EU-Kommission und der europäischen Aufsichtsbehörden EIOPA und ESMA. Der AfW werde die politische Debatte dazu weiterhin aktiv und konstruktiv begleiten. (DFPA/mb)
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen von rund 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.