EU-Transparenzverordnung: Votum und AfW aktualisieren Formulierungshilfen für Vermittler

Die Vermittlerverbände Votum und AfW haben angesichts des anstehenden Inkrafttretens der Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen im Beratungsprozess ihre Formulierungshilfen für Versicherungs- und Anlagevermittler aktualisiert.

Die Transparenzverordnung (TVO) trat am 10. März 2021 EU-weit in Kraft. Seither müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und Anlagevermittler haben erweiterte Informationspflichten.

Gemeinsam hatten die Verbände Votum und AfW vor dem damaligen Inkrafttreten für die angesprochenen Versicherungs- und Anlagevermittler praxisnahe und leicht umsetzbare Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entwickelt und zur Verfügung gestellt.

Mit Blick auf die zum 2. August 2022 hinzukommenden Pflichten, die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden abzufragen und das Ergebnis in die Produktempfehlung einfließen zu lassen, wurden die Hinweise und Formulierungsvorschläge den neuen Vorgaben entsprechend angepasst.

„Mit dieser Überarbeitung tragen wir der ab August geltenden Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen für Versicherungsvermittler Rechnung. Die bisher bestehende Möglichkeit, das Thema Nachhaltigkeit im Kundengespräch ganz außen vor zu lassen, gibt es nicht mehr, insofern war diese bisher auch in unseren Vorlagen noch vorhandene Alternative zu entfernen. Mit unserem Leitfaden bieten wir also weiterhin Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Transparenzverordnung - verständlich und praxisorientiert“, so Votum-Vorstand Martin Klein.

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW: „Zwar wurden keine Änderungen in der Transparenzverordnung vorgenommen - was für ein in sich konsistentes Regelwerk zum Thema Nachhaltigkeit zwangsläufig hätte passieren müssen, aber durch die neuen Pflichten ab 2. August hielten wir Anpassungen unserer Empfehlungen für notwendig. Wenn der Gesetzgeber nicht handelt, handeln zumindest wir.“ (DFPA/TH1)

Der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. mit Hauptsitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen des 1995 gegründeten Verbandes repräsentieren rund 100.000 unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler.

www.votum-verband.de

Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler. Der Verband vertritt die Interessen von rund 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

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