Nachhaltigkeit in der Anlageberatung

Heute, Dienstag, der 2. August 2022, ist der „D-Day“ der Finanzanlageberatung: Ab heute ist es gemäß des EU-Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ verpflichtend, in der Anlageberatung die Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden abzufragen. DFPA fragte zwei prominente Vertreter der Finanzdienstleistungsbranche, wie sie den heutigen Tag einschätzen.

„Wir erleben einen unnötig holprigen Start der Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen im Beratungsprozess, welcher der Bedeutung dieses so wichtigen Themas nicht gerecht wird,“ sagt Rechtsanwalt Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Verbandes Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa Votum: „Das Dilemma wird insbesondere in der mangelnden Datenlage deutlich: Knapp die Hälfte der jüngst von Morningstar analysierten Fonds geben überhaupt einen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen an – jeder dritte Fonds davon beziffert diesen Anteil allerdings auf null Prozent!“ Davon unabhängig sieht Klein aber die Anlagebranche gut vorbereitet: „Die Finanzvertriebe und Maklerpools haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten bestmöglich auf den heutigen Tag vorbereitet. Die Beratungsstrecken sind angepasst, Informationsblätter und Glossare wurden erstellt. Die Kundengespräche können kommen – wenn auch aktuell wohl noch mit viel Erklärungsbedarf und an der ein oder anderen Stelle auch noch mit einem rechtlichen Disclaimer.“

Helmut Schulz-Jodexnis, Leiter des Produktbereiches Sachwerte & Immobilien bei Jung, DMS & Cie (JDC), Servicedienstleister für Makler, Berater und Vertriebe, sagt: „Seit heute muss der Berater bei der Beratung über geschlossene AIF und Vermögensanlagen auch die Nachhaltigkeitspräferenzen seiner Kunden abfragen und in der Empfehlung berücksichtigen. Kreditinstitute und Haftungsdächer müssen diese gesetzliche Neuregelung sofort umsetzten und in die Geeignetheitsprüfung aufzunehmen. Für Berater mit Erlaubnis nach §34 f der Gewerbeordnung greift die Gesetzgebung noch nicht, weil hierfür die Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) angepasst werden muss. Außerdem ist die reine Vermittlung nicht betroffen.“ Schulz-Jodexnis bestätigt die intensive Vorbereitung der Anlagebranche: „JDC beschäftigt sich schon seit Monaten mit der Umsetzung und hat zahlreiche Hilfestellungen für die Berater zur Verfügung gestellt, die es ermöglichen, diese komplexe Herausforderung umzusetzen, um sofort starten zu können. Es muss aber gesehen werden, dass dieser Prozess insbesondere von der Anbieterseite noch weiter umgesetzt werden muss. Leider liegen gerade für viele AIF und Vermögensanlagen noch keine differenzierten ESG-Informationen vor“. (DFPA/ LJH1)

Der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. mit Hauptsitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen des 1995 gegründeten Verbandes repräsentieren rund 100.000 unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler.

www.votum-verband.de

Die im Jahr 2004 gegründete JDC Group AG ist ein Finanzvertrieb mit Sitz in Wiesbaden. Das Unternehmen bietet unter den Marken Jung, DMS & Cie., allesmeins und Geld.de eine digitale Plattform für Versicherungen, Investmentfonds und alle anderen Finanzprodukte und -dienstleistungen.

www.jdcgroup.de

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Beratung und Vertrieb

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