Veränderungen des Produktvertriebes durch die TVO

EXXECNEWS-Autor Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Votum-Verbands, erläutert die Veränderungen, die die Offenlegungsverordnung für den Produktvertrieb mit sich bringt. Er weist auch darauf hin, dass die EU-Kommission in einem nächsten regulatorischen Schritt voraussichtlich eine Frage- und Nachforschungspflicht des Vermittlers einführen wird:

Martin Klein
Martin Klein

Durch die EU-Transparenzverordnung (TVO) und die Implementierungsfrist 10. März 2021 hat das Thema Nachhaltigkeit in der Versicherungs- und Finanzanlageberatung noch einmal spürbar an Geschwindigkeit aufgenommen. Dabei kommt der Impuls, das Thema Nachhaltigkeit bei der Kundenberatung zu berücksichtigen, nicht allein durch die Umsetzung einer Verordnung. Nachhaltigkeit, Klimaschutz, CO2-Einsparungen und Co. wurden zuletzt immer präsenter – und werden das kommende Jahrzehnt prägen.

Gut ist: Die Branche hat das Thema schon lange auf dem Schirm und ist gerade dabei, sich breit aufzustellen. Die Kundennachfrage steigt nicht erst seit dem 10. März. Schon vorher wurde in Beratungsgesprächen nach der sozialen und ökologischen Auswirkung von Kapitalanlagen gefragt. Die TVO bietet die Chance, auf diesen Trend proaktiv zu reagieren.

Was ändert sich im Produktvertrieb?

Die TVO ist ein erster Schritt hin zu mehr Informationen in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken im Produktportfolio. Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Konträr zu so manchen Branchenstatements hat das Inkrafttreten der TVO zum 10. März nicht zu einer aktiven Nachfragepflicht der Vermittler bezüglich der Nachhaltigkeitspräferenzen des Interessenten geführt. Die TVO sieht grundsätzlich lediglich Informationspflichten vor. Anbieter und Berater sollen zunächst im Rahmen ihres Internetauftritt darüber informieren, inwieweit sie Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen. Der Votum-Verband hat hierfür zusammen mit dem AfW Bundesverband Finanzdienstleistung Mustertexte für Versicherungs- und Anlagevermittler entwickelt:

https://www.votum-verband.de/aktuelles/umsetzung-der-eu-transparenzverordnung-zum-10-3-2021-gemeinsam-stellen/

Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass diese generellen Informationspflichten unabhängig davon bestehen, ob ein Interessent im Beratungsvorgang Nachhaltigkeitspräferenzen äußert oder nicht.

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern und deren Finanzprodukten maßgeblich die von ihnen zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt und dem Kunden als vorvertragliche Information ausgehändigt. Im Bereich der AIF und Vermögensanlage haben die Gesellschaften entweder zusätzliche Nachhaltigkeitsinformationen erstellt oder sogar Prospektnachträge veröffentlicht.

Wann kommt die Nachfragepflicht?

Die Einführung einer Frage- und Nachforschungspflicht des Vermittlers ist mit einem nächsten regulatorischen Schritt der EU-Kommission verbunden. Es wurden bereits im Sommer des letzten Jahres die Anhörungen für die entsprechenden Änderungen der Verordnung durchgeführt, die die Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten regeln. Hier wird klar geregelt, dass zukünftig im Rahmen der Ermittlung der Ziele des Kunden dessen etwaige Nachhaltigkeitspräferenzen zu berücksichtigen sind.

Diese Änderungen der bisher bestehenden geltenden Verordnung treten zwölf Monate nach Verabschiedung und Veröffentlichung in Kraft. Wir rechnen damit, dass dies noch ein paar Monate dauert, so dass frühestens ab Mitte 2022 mit einer gesetzlichen Fragepflicht für Versicherungsvermittler zu rechnen ist.

Also was tun als Vermittler?

Die aktuell noch nicht bestehende Frage- und Nachforschungspflicht sollte keinen Vermittler davon abhalten, bereits jetzt mit seinem Kunden zum Thema Nachhaltigkeit ins Gespräch zu kommen. Er kann diese Übergangsphase nutzen, um sich bereits jetzt auf die Zeit einer verschärften Regulatorik vorzubereiten. Nachhaltigkeit wird sicherlich weiterhin an Bedeutung gewinnen. Der Berater sollte jedoch keinesfalls Aussagen zur vermeintlichen Nachhaltigkeit von Anlagen tätigen, die nicht tatsächlich belegt sind. Enttäuschte Anleger könnten hier Ansätze finden, um Schadenersatzforderungen zu erheben.

EXXECNEWS-Autor Martin Klein ist Rechtsanwalt und geschäftsführender Vorstand des Votum Verbands. Der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. mit Sitz in Berlin ist ein Branchenverband der unabhängigen Finanz- und Versicherungsvermittlungsunternehmen. Er vertritt Interessen seiner Mitglieder im Rahmen nationaler und europäischer Gesetzgebungsinitiativen und bietet eine Plattform zur perspektivischen Bewertung regulatorischer Rahmenbedingungen. An die Mitgliedsunternehmen des 1995 gegründeten Verbandes sind rund 100.000 unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler angebunden.

www.votum-verband.de

Der Gastbeitrag ist zuerst erschienen in EXXECNEWS Ausgabe 07/2021.

www.exxecnews.de

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