Bauzinsen: Bestzins für 20-jährige Zinsbindung sinkt auf neuen Tiefstand
Seit Monaten verharren die Bauzinsen auf einem extrem niedrigen Niveau – und werden voraussichtlich noch viele Monate so günstig bleiben. Auch wenn der Bestzins für zehnjährige Hypothekendarlehen Anfang der Woche von 0,36 Prozent im September auf aktuell 0,41 Prozent gestiegen ist, so läute dieser minimale Anstieg keine Trendwende ein. Er sei vielmehr auf kurzfristige Schwankungen zurückzuführen, heißt es im aktuellen Zinskommentar des Baufinanzierungsvermittlers Dr. Klein.
Das dauerhaft geringe Aufwärtspotenzial lasse sich derzeit eher an den Konditionen längerer Zinsbindungen ablesen: Während 15-jährige Darlehen unverändert ab 0,66 Prozent vergeben werden, sinkt der Bestzins für 20 Jahre Zinsbindung auf einen neuen Tiefstand von 0,79 Prozent. Erst im Februar 2020 unterschritt der 20-jährige Bestzins erstmals in der Geschichte die Ein-Prozent-Marke. Die sinkenden Konditionen deuten darauf hin, dass der Markt eine lang anhaltende Niedrigzinsphase erwartet. Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender von Dr. Klein, erklärt dazu: „Auch im Jahr 2021 erwarte ich ein extrem niedriges Zinsniveau, vor allem weil die EZB den Zinsmarkt weiterhin massiv manipulieren wird.“
Die beginnende wirtschaftliche Erholung nach dem ersten Höhepunkt der Corona-Krise hat durch die Wucht der zweiten Infektionswelle ein abruptes Ende gefunden. Die Erwartungen an die EZB-Sitzung am 29. Oktober waren entsprechend hoch und EZB-Chefin Christine Lagarde gab sich weniger zurückhaltend als noch in der September-Sitzung. Eine Anpassung der Maßnahmen wurde zwar vorerst nicht beschlossen, doch Neumann geht davon aus, dass die EZB auf ihrer nächsten geldpolitischen Sitzung im Dezember das Volumen des Billionen-schweren Anleihekaufprogramms weiter aufstocken wird: „Ich erwarte, dass die europäischen Währungshüter auch im Jahr 2021 erheblich in den Markt eingreifen und die Zinsen durch noch höhere Anleihekäufe künstlich niedrig halten werden. Damit begibt sich die EZB immer tiefer in den Graubereich der indirekten Staatsfinanzierung.“ (DFPA/JF1)
Quelle: Zinskommentar Dr. Klein
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