Schub für nachhaltige Finanzinvestitionen durch überarbeitete CSR-Richtlinie

Die überarbeitete EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen (Corporate Sustainable Reporting Directive: CSRD) könnte einen wesentlichen Beitrag für eine verlässliche Datenbasis für Investitionen in ökologisch und sozial nachhaltige Kapitalanlagen leisten, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Laut GDV könnte die CSR-Richtlinie zu erheblich mehr Investitionen der Finanzwirtschaft in nachhaltige Kapitalanlagen führen. Die Vorgaben der Richtlinie sollten dazu für Investoren und Emittenten so einfach und passgenau wie möglich ausgestaltet werden, betont der GDV in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV). Das Credo der CSRD sollte lauten: „Wir brauchen nicht mehr, sondern eine bessere, das heißt relevante, vergleichbare und verlässliche Nachhaltigkeits-Berichterstattung“.

Außerdem müssten die Ziele der EU-Kommission für die Unternehmen umsetzbar bleiben. Dafür müsste verstärkt das Prinzip der Proportionalität verankert werden. So ist der Schwellenwert, der bislang für die Anwendung der CSRD gilt, nach Ansicht des GDV für Unternehmen der Finanzwirtschaft zu niedrig angesetzt. Der vorliegende Richtlinienentwurf würde beispielsweise auch kleinere Versicherer mit 50 Beschäftigten als Großunternehmen einstufen, die die CSRD voll umsetzen müssten. Auch solch kleine Unternehmen wollen über ihre Nachhaltigkeitsanstrengungen berichten, brauchen dafür aber proportionale Lösungen, so der GDV.

Wichtig sei zudem, die CSRD widerspruchsfrei in das komplexe Regulierungssystem im Bereich der Nachhaltigkeit zu integrieren. Es sei weiterhin teilweise unklar, in welchem Verhältnis die CSRD zur EU-Taxonomie, der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR: Offenlegungsverordnung) sowie dem European Single Access Point (ESAP) steht.

Die CSRD soll die bestehenden Nachhaltigkeits-Berichtspflichten auf alle Großunternehmen und börsennotierten Gesellschaften ausweiten und damit nach EU-Schätzungen auf rund 50.000 Unternehmen in Europa. Zudem müssen diese Unternehmen detaillierte Berichtsanforderungen erfüllen. Der EU-Gesetzgeber könnte bereits im ersten Halbjahr 2022 über die Richtlinie entscheiden, die dann durch die EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müsste. (DFPA/JF1)

Quelle: Stellungnahme GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 489.000 Mitarbeitern, 446 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,7 Billionen Euro zusammengeschlossen.

www.gdv.de

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