Aufsicht warnt erneut vor gefälschten BaFin-Dokumenten
Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilt mit, dass ihr mehrere Fälle bekannt geworden sind, in denen Betrüger gefälschte Zertifikate und Mails im Namen der Aufsicht verschicken und Verbraucher auffordern, Überweisungen auf angebliche Konten der BaFin vorzunehmen.
Laut der BaFin sollen diese Überweisungen als Sicherheit für darauffolgende Überweisungen an die Verbraucher erfolgen – beispielsweise um Gewinne aus Investitionen auf unlizenzierten Handelsplattformen mit Bitcoins auszuzahlen oder Verluste bei ähnlichen Investitionen auszugleichen. Die Kontaktaufnahme erfolgt durch angebliche BaFin-Mitarbeiter oder von ihr beauftragte Kontaktpersonen, beispielsweise Rechtsanwälte.
Die Aufsicht stellt klar, dass es sich um keine offiziellen Dokumente der handelt. Sie nimmt keine Überweisungen an Verbraucher vor oder fordert diese ein. Die BaFin wende sich niemals an einzelne Personen, um sie im Hinblick auf konkrete Bank-, Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsgeschäfte zu beraten oder zu unterstützen. Sie beteilige sich auch nicht an der Durchführung solcher Geschäfte. Die BaFin ist zudem ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig. Ihre Kernaufgabe ist die Aufsicht über die Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen, die sie zum Geschäftsbetrieb zugelassen hat.
Die BaFin hat unter anderem am 20. September vor ähnlichen betrügerischen Aktivitäten gewarnt (DFPA berichtete). (DFPA/JF1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.