BaFin ermittelt gegen Betreiber der Plattform silberstein-investments.com
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert die Öffentlichkeit gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG), dass die Betreiber der Internetadresse silberstein-investments.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der genannten Webseiten sowie weitere Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigten die Annahme, dass unerlaubt Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden, heißt es in einer Mitteilung der BaFin.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, sind der Unternehmensdatenbank auf der BaFin-Website zu entnehmen. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.