BaFin rät Anlegern zur Vorsicht bei Aktienbewerbungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rät Anlegern vor Aktientransaktionen dazu, genau zu prüfen, ob die in Börsenbriefen und sonstigen Werbepublikationen enthaltenen Informationen zur Corona (Covid 19)-Pandemie zutreffend sind. Derzeit bestehe die Möglichkeit, dass Aktien von Unternehmen beworben werden, die vorgeben, über Mittel zu verfügen, die den Corona (Covid 19)-Virus stoppen können. Ebenso könnten Unternehmen behaupten, dass sie Medikamente oder Impfstoffe gegen das Corona (Covid 19)-Virus besitzen und vermarkten können. Möglicherweise halten Personen, die solche Aktienbewerbungen veröffentlichen, selbst einige der beworbenen Finanzinstrumente. Steigen die Kurse aufgrund solcher Bewerbungen tatsächlich an, könnten die hinter der Veröffentlichung stehenden Personen davon profitieren.

Auch wenn die Interessenkonflikte in Disclaimern offengelegt werden müssen, sollten Anleger die Motive für die Veröffentlichung solcher Berichte in jedem Fall hinterfragen. Ratsam ist außerdem, sich nicht nur auf einzelne Informationsquellen zu verlassen, sondern sich, soweit dies möglich ist, auch darüber hinaus möglichst umfassende Auskünfte über die betroffenen Finanzinstrumente und deren Emittenten einzuholen.

Falls Anleger Aktienbewerbungen erhalten, bei denen der Verdacht besteht, die darin enthaltenen Angaben könnten übertrieben oder irreführend sein, bittet die BaFin um einen Hinweis hierzu. Gleiches gilt für Anleger, die von solchen Aktienbewerbungen Kenntnis erlangen. (DFPA/JF1)

Quelle: Verbrauchermeldung BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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