Betamarket UG muss Finanztransfergeschäfts einstellen und abwickeln
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 27. Januar 2020 gegenüber der Betamarket UG (haftungsbeschränkt) angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Betamarket UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder überwiegend von Privatpersonen aus dem Inland sowie aus dem europäischen Ausland in der Absicht entgegen, die Gelder sodann an Dritte, insb. an Betreiber nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen mit Sitz im Ausland, weiterzuleiten.
Der Bescheid ist bestandskräftig. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.