BoerseFX ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Das Unternehmen, das unter der Firma BoerseFX am Markt auftritt, wird nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. Soweit es in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreibt, so geschieht dies ohne eine erforderliche Zulassung nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) und erfolgt damit ohne die Erlaubnis der BaFin.
Das Unternehmen behauptet im Impressum auf seiner Internetseite www.boersefx.de, es sei ein in Großbritannien ansässiges und von der dortigen Aufsichtsbehörde FCA lizensiertes Unternehmen. Die Behauptung ist nicht wahr. Auf die Warnung der FCA wird verwiesen. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.