Easytrade55 Ltd. kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass die Easytrade55 Ltd. mit angeblichem Firmensitz in Frankfurt am Main keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Easytrade55 Ltd. stellt sich auf ihrer Website www.easytrade55.com in italienischer Sprache als System für den Handel mit Fremdwährungen (sogenannte Forex-Trading), Rohstoffen, Differenzkontrakten (CFD), Aktien und Kryptowerten dar. Das Unternehmen sei unter der auf seiner Homepage angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.