Greenrock Energy AG: Hinreichend begründeter Verdacht für fehlenden Prospekt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Greenrock Energy AG in Deutschland „4,5 Prozent Inhaberschuldverschreibungen „Greenbond“ 2020/2030“ ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Die BaFin weist explizit darauf hin, dass der auf der Internetseite www.greenrock.energy veröffentlichte Wertpapierprospekt (Wertpapierinformation BaFin) nicht von der BaFin gebilligt wurde.

Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot der Greenrock Energy AG kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro beziehungsweise drei Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden. (DFPA/JF1)

Quelle: Verbrauchermeldung BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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