Leonidas Associates III GmbH & Co. KG: Möglicher Ausfall von Forderungen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der Leonidas Associates III GmbH & Co. KG bekannt. Demnach befindet sich die Gesellschaft in einer finanziellen Krise und ist drohend zahlungsunfähig. Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.
Bei der Vermögensanlage handelt es sich um ein Nachrangdarlehen der Leonidas Associates III GmbH & Co. KG (Emittentin). Die Emission sowie das Angebot erfolgten im Jahr 2013 und damit vor in Kraft treten des Kleinanlegerschutzgesetztes. Eine Prüfung des Prospekts durch die BaFin erfolgte zum damaligen Zeitpunkt nicht. Zum Zeitpunkt der Emission und der Platzierung der Nachrangdarlehen stellten diese keine Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagegesetztes dar, weshalb es keiner Veröffentlichung des Prospekts und auch keiner Billigung und Hinterlegung des Prospekts bedurfte.
In der Veröffentlichung der Leonidas Associates III GmbH & Co. KG heißt es, die Emittentin befinde sich derzeit in einer finanziellen Krise und sei drohend zahlungsunfähig. Dies könnte den Bestand der Gesellschaft und damit auch die Rückzahlung der Nachrangdarlehen in Frage stellen. Die Zahlungen der am 31. Dezember 2021 fällig werdenden Nachrangdarlehen seien derzeit noch nicht gesichert. Ursächlich dafür sei, dass unter anderem Zahlungen von Konzerngesellschaften nicht rechtzeitig erfolgen. „Schäden an der Dachkonstruktion der Photovoltaikanlagen erforderten einen Rechtsstreit unter anderem gegen das seinerzeitige Bauunternehmen und dessen Versicherung. Das Bauunternehmen ist inzwischen insolvent; das Verfahren gegen die Versicherung wird weiter fortgeführt. Die Photovoltaikanlagen konnten aufgrund von Instandsetzungsmaßnahmen durchweg betrieben und die Zinsleistungen an die Anleger erbracht werden. Um die rechtzeitige Rückzahlung der Darlehen an die Anleger zu gewährleisten, wurden Verhandlungen mit potenziellen Investoren aufgenommen. Diese haben jedoch trotz guter Aussichten auf ein Obsiegen in den Rechtsstreitigkeiten und solider Einspeisevergütungen eben wegen der juristischen Auseinandersetzungen vorerst von einer Übernahme Abstand genommen. Daher fehlt der Emittentin per 31. Dezember 2021 die Liquidität zur Rückführung der dann fällig werdenden Darlehen. Die Emittentin hat am 23. Dezember 2021 einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Mit Beschluss vom 27. Dezember 2021 hat das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Fürth (Aktenzeichen: IN 654/21) das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet.“
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geht davon aus, dass die Vermögensanlage, für die diese Tatsache bekanntgemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 Vermögensanlagengesetzes entspricht und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft. (DFPA/JF1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.