Mangelhafte Dokumentation: Versicherer ist in der Beweispflicht
Das Kapitalanlagemagazin Cash-Online veröffentlichte am 15. Oktober 2014 einen Gastbeitrag von Tobias Strübing von Wirth-Rechtsanwälte. Dieser kommentierte das Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt vom 30. Januar 2014 (Aktenzeichen: 12 U 146/12). Das OLG hat entschieden, dass im Streitfall der Versicherer anhand der Beratungsdokumentation nachweisen muss, dass eine ordnungsgemäße Beratung stattgefunden hat. Damit hat das Gericht zu Lasten des beklagten Versicherers eine so genannte Beweislastentscheidung getroffen. Diese Entscheidung sei auch für Vermittler wegweisend.