Red Cave AG darf Vermögensanlagen nicht öffentlich anbieten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 21. September 2020 das öffentliche Angebot der Red Cave AG von Miteigentumsanteilen an einer zur Vermietung vorgesehenen mobilen Erdölförderanlage, so genanntes Red Cave Projekt, wegen Verstoßes gegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt. Die Vorschrift besagt, dass ein Anbieter, der im Inland Vermögensanlagen öffentlich anbietet, einen Verkaufsprospekt nach dem VermAnlG veröffentlichen muss, sofern nicht bereits nach anderen Vorschriften eine Prospektpflicht besteht oder ein gültiger Verkaufsprospekt nach den Vorschriften des VermAnlG bereits veröffentlicht worden ist.
Die Red Cave AG darf somit keine Miteigentumsanteile an einer zur Vermietung vorgesehenen mobilen Erdölförderanlage, so genanntes Red Cave Projekt, zum Erwerb in Deutschland anbieten.
Diese Maßnahme ist laut BaFin noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.