Leonidas Associates III ist insolvent

Am 27. Dezember 2021 hat das Amtsgericht Fürth das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leonidas Associates III GmbH & Co. KG eröffnet (Aktenzeichen: IN 654/21). Anleger müssen befürchten, dass die Rückzahlung ihrer Nachrangdarlehen nicht geleistet werden kann, so die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte am 4. Januar 2022 eine Mitteilung der Leonidas Associates III GmbH & Co. KG, in der die Gesellschaft mitteilte, dass sie sich in einer finanziellen Krise befindet und die Zahlungsunfähigkeit drohe. Die Liquidität für die Rückführung der fällig werdenden Darlehen sei nicht vorhanden. Die Gesellschaft habe daher am 23. Dezember 2021 Antrag auf Insolvenz gestellt und das Amtsgericht Fürth hat das vorläufige Insolvenzverfahren nach Weihnachten eröffnet.

Hintergrund für die finanziellen Schwierigkeiten sind nach Angaben der Gesellschaft Rechtsstreitigkeiten mit einem inzwischen insolventen Bauunternehmen und dessen Versicherung und Zahlungen der Konzerngesellschaften nicht rechtzeitig nicht erfolgten. Durch den Rechtsstreit sei es bisher nicht gelungen, Investoren zu gewinnen. Nun drohe der Gesellschaft die Zahlungsunfähigkeit. Für die Anleger bedeutet dies wiederum, dass die Rückzahlung ihrer Nachrangdarlehen in Frage gestellt ist.

Die Nachrangdarlehen hat die Leonidas Associates III GmbH & Co. KG bereits 2013 emittiert und damit noch bevor das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten ist. Eine Prüfung des Emissionsprospekt durch die BaFin war daher nicht erforderlich.

Aufgrund der Nachrangigkeit ihrer Forderungen müssen Anleger nun fürchten, in einem Insolvenzverfahren leer auszugehen. „Daher sollte zunächst geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde. Das ist häufig nicht der Fall. Ist die Nachrangklausel unwirksam, hat für die Anleger den Vorteil, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren gleichrangig mit den Ansprüchen der übrigen Gläubiger behandelt werden“, so Rechtsanwalt Hansjörg Looser von Brüllmann Rechtsanwälte. (DFPA/JF1)

Die Brüllmann Rechtsanwälte GbR ist eine bundesweit tätige, unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Stuttgart.

www.bruellmann.de

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