Abwicklungsfunktion der BaFin gibt sich neue Struktur

Nach der teilweisen Integration der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Letztere seit dem 1. Januar 2018 die Aufgaben der Nationalen Abwicklungsbehörde in Deutschland inne. Innerhalb der BaFin werden die Aufgaben der Nationalen Abwicklungsbehörde überwiegend von der Abwicklungsfunktion im Geschäftsbereich Abwicklung wahrgenommen.

Zum 15. November 2022 wurde die Abwicklungsfunktion neu organisiert. Damit soll die Verknüpfung zwischen operativer Abwicklungsplanung und Methodenkompetenz gestärkt werden. Hierzu werden die Abteilungen „Abwicklungsplanung“ (AP) und „Abwicklung Grundsatz, Recht und Gremien“ (AG) sowie die Gruppe „Abwicklungsmaßnahmen und Methodik“ (AM), aus denen die Abwicklungsfunktion bisher bestand, zu zwei neuen Abteilungen zusammengelegt. Unter Beibehaltung der bisherigen Personalausstattung besteht die Abwicklungsfunktion nunmehr aus den Abteilungen ABF 1 „Abwicklungsplanung Privatbanken, Steuerung, Krisenmanagement“ und ABF 2 „Abwicklungsplanung Verbundbanken, Recht, Daten“, die jeweils sowohl für Abwicklungsplanung als auch horizontale Themen zuständig sind. Die Verschlankung der Abstimmungsprozesse und die Reduktion von Schnittstellen soll die Effizienz steigern und insbesondere die BaFin laut Anstaltsangabe bei der Bewältigung akuter Krisen unterstützen.

Im Vergleich zur aktuellen Institutsverteilung nach Single Resolution Board (SRB)-, Non-SRB- und Host-Banken werden die Institute in der neuen Struktur überwiegend nach Sektoren (Privatbanken, Genossenschafts- und Sparkassensektor) verteilt, um deren spezifische Charakteristika umfassend in der Abwicklungsplanung berücksichtigen zu können. Diese Zuordnung sorgt für eine Bündelung von Erfahrungswerten und Kompetenzen je Sektor und ermöglicht dadurch eine effektivere und effizientere Abwicklungsplanung. Bei der Neuorganisation werden Referate mit horizontalen Aufgaben teilweise zusammengelegt. So wird beispielsweise ein zentrales Referat für Datenmanagement und Datenanalyse geschaffen. (DFPA/mb1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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