AfW: Explodierende Kosten für Gewerbetreibende durch BaFin-Aufsicht

Die Bundesregierung hat auf eine „Kleine Anfrage“ der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen zu den Kosten der geplanten Aufsicht für unabhängige Finanzdienstleister durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) konkrete Zahlen mitgeteilt. Danach sollen bei 37.000 Erlaubnisträgern durchschnittlich einmalig 140 Euro und dann jährlich 985 Euro an Kosten durch die Aufsicht entstehen.

Den Zahlen liegt wiederum die Annahmen zugrunde, dass die jährlichen Kosten allein für die Aufsicht 510 Euro betragen. Die konkrete Höhe aber sei abhängig von verschiedenen Faktoren. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung: „Die jeweilige individuelle Umlage hängt von der Anzahl der Umlagepflichtigen (an Vertriebsgesellschaften angegliederte Finanzanlagedienstleister sind nicht selbst umlagepflichtig), der Kostenverteilung zwischen den Gruppen der Umlagepflichtigen und den jeweiligen Bemessungsgrundlagen ab.“ Weiterhin plant die BaFin mit Einnahmen durch die Prüfungen der Beaufsichtigten in Höhe von 13,1 Millionen Euro jährlich.

„Die Prämissen der Bundesregierung für die Berechnung der Zahlen sind falsch. Wir rechnen jetzt erst recht mit durchschnittlichen Kosten von jährlich über 4.000 Euro“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW - Bundesverbands Finanzdienstleistung.

Laut einer Umfrage des AfW erwägt circa die Hälfte der derzeitigen Erlaubnisinhaber, bei einem Wechsel der Aufsicht hin zur BaFin – insbesondere wegen der drohenden Kostenbelastung – eine Rückgabe ihrer Zulassung (Vermittlerbarometer 2019). Nicht mit eingeflossen in diese Umfrage sind die über 12.000 gebundenen Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach § 34 f Gewerbeordnung der DVAG und noch mindestens weitere 3.000 an andere große Vertriebsgesellschaften gebundene Finanzanlagenvermittler. Ausgehend von also mindestens 15.000 34f-Inhabern in Vertriebsgesellschaften, wären von den derzeit 37.000 Erlaubnisinhaber noch 22.000 übrigen von denen dann circa 50 Prozent sich nicht der BaFin-Aufsicht unterwerfen würden, womit nur noch rund 11.000 zu beaufsichtigende Erlaubnisinhaber verbleiben, rechnet der AfW. Und auch das dürfte sehr hochgerechnet sein, wenn davon ausgegangen wird, dass eine nicht unerhebliche Anzahl (konkret nicht bekannt) derzeit die Erlaubnis nur pro forma - als sogenannte Schubladenzulassung - innehat, die wegen der entstehenden Kosten dann auch nicht weitergeführt werde. Voraussichtlich gehe es also um eine nur noch obere vierstellige Zahl von Erlaubnisinhabern, auf die dann die zu erwartenden Kosten von mindestens 4.000 Euro durchschnittlich pro Jahr umgelegt würden, so der AfW.

„Die Katze ist endgültig aus dem Sack. Keine Rede mehr von geringer Belastung oder sogar Kostenneutralität durch den Aufsichtswechsel“, so Wirth. „Ein solch mittelstandsfeindliches Gesetz in Zeiten von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen allerorten kann nicht ernsthaft auf der Tagesordnung bleiben. Wir werden mit aller Beharrlichkeit das Einstampfen dieser Pläne fordern.“ (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung AfW

Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt eigenen Angaben zufolge rund 40.000 Finanzdienstleister in mehr als 2.000 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute.

www.afw-verband.de

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