Anfang 2022 tritt erster Teil der Taxonomie-Verordnung in Kraft

Zum 1. Januar 2022 treten die Anforderungen an die ersten zwei der insgesamt sechs Umweltziele der EU-Taxonomie-Verordnung in Kraft: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Das Regelwerk hat erhebliche Auswirkungen auf alle Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) von Immobilienfonds, so die Service-KVG Intreal.

Bei allen Fonds, die künftig Nachhaltigkeitsmerkmale fördern (Artikel-8-Fonds) oder die sich aktiv für mehr Nachhaltigkeit einsetzen (Artikel-9-Fonds beziehungsweise Impact-Fonds), muss der Anteil der Taxonomie-konformen Immobilien künftig bereits in den vorvertraglichen Informationen angegeben werden. Später muss in den Jahresberichten veröffentlicht werden, ob die gesetzten Ziele erreicht wurden. Bei Fonds, die keine Nachhaltigkeitsziele verfolgen – auch Artikel-6-Fonds genannt –, muss dem Anleger transparent gemacht werden, dass der Fonds nicht in Taxonomie-konforme Immobilien investiert. Das Ziel des europäischen Gesetzgebers: Es soll mehr privates Kapital in nachhaltige Anlagen fließen.

Hannah Dellemann, ESG-Beauftragte bei Intreal: „Die Taxonomie ist das Herzstück der europäischen ESG-Regulierung. Es handelt sich dabei um ein sehr umfassendes Regelwerk, das seit mehreren Jahren von einer Expertengruppe erarbeitet wurde. Trotz aller Ausführlichkeit gibt es noch zahlreiche offene Fragen und eine entsprechend große Unsicherheit am Markt.“

Welche Inhalte hat die Taxonomie in Bezug auf Immobilien? Eine technische Expertengruppe hat Vorgaben für vier Bereiche erarbeitet: Neubau, Ankauf, Sanierung sowie weitere Dienstleistungen. Für alle Bereiche wurden jeweils Nachhaltigkeitskriterien festgelegt. Dellemann dazu: „Ein Beispiel aus dem Bereich Neubau sind die Vorgaben für den Primärenergiebedarf. Dieser soll um zehn Prozent unter den Schwellenwerten liegen, die im jeweiligen Land für ein Niedrigstenergiegebäude gelten. Hier zeigen sich auch schon exemplarisch die Probleme der Taxonomie. Diese Werte sind auf nationaler Ebene nicht einheitlich geregelt. Hinzu kommen erhebliche Unterschiede je nach Nutzungsart der Immobilie.“

Ein anderes Beispiel sind die Vorgaben zum Thema Ankauf. „Als Taxonomie-konform gilt ein Gebäude, das vor dem 1. Januar 2021 erbaut wurde, wenn es entweder einen Energieausweis hat, der der Klasse A entspricht, oder in Bezug auf den Primärenergiebedarf zu den besten 15 Prozent seiner Klasse im nationalen oder regionalen Vergleich gehören. Auch hier zeigen sich die Probleme, die in der Praxis auftauchen. Wie werden die besten 15 Prozent definiert? Wer entscheidet, was in diesem Zusammenhang regional heißt?“

Michael Schneider, Geschäftsführer bei Intreal: „Die Taxonomie ist bei der Auflage von ESG-Fonds kein Muss, sondern eine Kann-Vorgabe. Eine KVG kann auch einen Artikel-8- oder Artikel-9-Fonds auflegen, ohne auf der Taxonomie aufzusetzen. Es ist für Fondsanbieter zulässig, eigene Kriterien zu entwickeln. Diese müssen überzeugend und konsistent dargelegt werden. Sie werden vor dem Vertriebsbeginn von der BaFin natürlich gründlich geprüft. Der Markt bietet hierzu aktuell ein gespaltenes Bild. Wir beobachten einen Teil der Anbieter, der die Taxonomie anwendet, und einen Teil, der eigene Kriterien definiert. Je nach Assetklasse bietet sich nur letzteres an: das Angebot an Immobilien, welche die strengen Kriterien der Taxonomie erfüllen, ist noch sehr gering.“ (DFPA/JF1)

Die Intreal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ist eine auf Immobilien-Investmentprodukte spezialisierte Service-KVG mit Sitz in Hamburg. Intreal wurde 2009 gegründet und ist ein Tochterunternehmen der Warburg-HIH Invest Real Estate GmbH.

www.intreal.de

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